Hallo,
Mieter A hat mit Vermieter B einen Standard Mietvertrag, dort unter den Betriebskosten Punkt Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung, auf der Gegenseite Verteilerschlüssel keine Angabe, pauschal 10 Euro eingetragen.
Auf der letzten Seite bei den Ergänzungen wurde jedoch manuell eine wöchentliche Treppenhausreinigung inklusive Hof und Strasse durch die Mieter eingetragen.
Seit jeher übernimmt eine Mietpartei für alle gegen unbekanntes Salär seitens des Vermieters die Hausordnung, 10 Euro monatlich werden also gezahlt.
Irgendwann klappt das so nicht mehr, die Mieter sehen sich dass eine Weile so an, bis sie schließlich den Vermieter schriftlich zur Behebung der nicht ausgeführten Hausreinigung auffordern, bis dahin künftig Nichtzahlung der Kosten Hausreinigung.
Darauf erfolgt weder eine Antwort des Vermieters, stillschweigende Hinnahme der Kürzung seit 3 Jahren bei zumindest mir in diesem Fall. Hausreinigung wird auch nicht durch eine beauftragte Person durchgeführt, ist überhaupt noch eine beauftragt, man weiß es nicht, Hof und Strasse sowie Treppenhaus in inakzeptablem Zustand optisch.
Da kein Streit gewünscht und Einbehalt der Kosten so hingenommen, belässt man es dabei, keine zusätzliche Mietkürzung.
14 Monate nach dem Schreiben und Kürzung um eben jenen Posten verstirbt der Vermieter, irgendwann nach Monaten lassen sich mal die Erben blicken und beiläufig durchsickern dass sie nun zuständig seien. Als Vermieter, Reinigen tun sie nicht, man wolle eine andere Mietpartei (gegen unbekannten Dank) mit der Hausreinigung beauftragen.
Diese Mietpartei reinigt wenn mal flüchtig ein Treppenhaus, Hof und Strasse aber gar nicht, das Treppenhaus auch nicht wöchentlich und richtig sondern sporadisch so lala.
Der Betrag für die Hausreinigung wird also weiter einbehalten, ob das den Erben so bekannt war, aufgefallen ist, sei mal dahingestellt, ist ja nicht des Mieters Aufgabe die Unterlagen(Kontoauszüge/Mietverträge der Vermieter bzw Erben zu sortieren.
2013 wird mal eine Mietzahlung vergessen, zur Nachzahlung mittels Aufstellung aufgefordert und nachgezahlt.
In dieser Aufstellung sind die monatlich gekürzten Mietzahlungen aufgeführt, man musste also damals schon davon ausgehen, dass auch den Erben der Unterschied zwischen Ursprung und gekürzter Zahlung bekannt geworden sein sollte, angesprochen wurde dies seitens der Erben nicht.
Nun, 2014, erhält der Mieter ein Schreiben, dass monatlich 10 Euro zu wenig gezahlt würden, Nachzahlung gefordert.
Wir haben also zwei Situationen/Fragestellung:
Am Rande Frage 1:
Den Erben hätte die um die Hausreinigung gekürzte Miete längst aufgefallen sein sollen, der Mieter ging also guten Glaubens 2 Jahre, wie auch 1 Jahr davor beim verstorbenen Vermieter, davon aus, dass dies so hingenommen wurde?
Frage 2:
Die Widersprüchlichkeit bzgl. Berechnung der Hausreinigung bzw. deren Durchführung im Wechsel durch die Mieter.
Ist in einem solchen Fall nicht zugunsten der Mieter die für eben jene günstigere Auslegung ohne Berechnung heranzuziehen? Sind 10 Euro pauschal ohne Angabe Verteilungsschüssel überhaupt zulässig?
Desweiteren bleibt das Recht zur Kürzung um den Betrag der Hausreinigung, solange diese nur alle x Wochen mal, und dann nur zu sagen wir einem Drittel der anfallenden Arbeiten, wenn überhaupt, ausgeführt wird, unberührt gegeben?
Danke um Antwort/meinung und Gruß