Zweiter Monat aufgezwungen

  • Hallo,
    wir sind kurz vor dem Umzug. Allerdings ist jetzt die Situation eingetreten, dass wir wegen Wasserschaden in der neuen Wohnung einen extra Monat in der alten Wohnung zu Miete bleiben müssen.

    Die Vermieterin hat uns versichert, dass es kein Problem ist einen Monat länger zu bleiben (also bis Ende November), da sich noch keine neuen Mieter gemeldet haben. Allerdings müssten wir dann auch den Dezember mitbezahlen, weil ja im Dezember kurz vor den Feiertagen keiner mehr umziehen würde und sie somit unnötig Verlust machen würde.

    Ist sowas erlaubt?:confused:

    Liebe Grüsse
    -Daniela

  • Zitat

    Ist sowas erlaubt?

    Das Mietverhältnis ist ja grundsätzlich beendet, so dass Ihr nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf eine Nutzung habt.
    Die Vermieterin hätte also die Verlängerung des Mietverhältnisses um einen Monat ablehnen können.

    Jetzt legt sie die Bedingungen für die Verlängerung fest, worin ich nichts rechtswidriges erkennen kann.

    Zitat

    Allerdings ist jetzt die Situation eingetreten, dass wir wegen Wasserschaden in der neuen Wohnung einen extra Monat in der alten Wohnung zu Miete bleiben müssen.

    Ich hoffe, Ihr macht hier entsprechende Forderungen gegenüber dem neuen Vermieter geltend?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich hoffe, Ihr macht hier entsprechende Forderungen gegenüber dem neuen Vermieter geltend?

    sollte die alte Miete höher sein als die neue, dann wäre nur der Differenzbetrag denkbar.

  • Ist sowas erlaubt?:confused:


    Weiss ich nicht.
    Jedenfalls weiss ich, dass, wenn der Mieter nicht auszieht, er dann eine Nutzungsentschädigung i.H. der bisherigen Bruttomiete zu zahlen hat. Von einer (Mindest-)Dauer habe ich noch nichts gelesen.

  • Zitat

    na für die Wohnung mit dem Wasserschaden fällt normalerweise keine Miete an, solange die WOhnung nicht genutzt werden kann. Somit fällt keine Doppelmiete an.


    Na doch, und das war eigentlich auch die Frage.

    Zitat

    Die Vermieterin hat uns versichert, dass es kein Problem ist einen Monat länger zu bleiben (also bis Ende November), da sich noch keine neuen Mieter gemeldet haben. Allerdings müssten wir dann auch den Dezember mitbezahlen, weil ja im Dezember kurz vor den Feiertagen keiner mehr umziehen würde und sie somit unnötig Verlust machen würde.


    Daraus schliesse ich, dass die neue Wohnung bis Ende November wieder hergerichtet ist, aber die Miete für die alte Wohnung noch für den Dezember gezahlt werden soll. Damit fällt für den Dezember eine doppelte Miete an, da die neue Wohnung im Dezember bezogen werden kann und Miete gezahlt werden muss.

  • ahhh alles klar. ja, stimmt. das könnte man dem neuen Vermieter definitiv in Rechnung stellen. Oder der neue Vermieter erlässt halt für den Dezember die Miete für die neue Wohnung. Je nachdem.

  • Die Frage ist doch hier ob der Mietvertrag der neuen Wohnung schon abgeschlossen war bevor Ihnen Jotainjotain vom neuen Vermieter bekannt gemacht wurde das sich der Einzug wegen Wasserschaden um einen Monat verzögert. Wenn ja dann würde ich sagen das der neue Vermieter für die Umstände aufkommen muss (doppelte Miete zahlen oder mit altem Vermieter etwas aushandeln). Wenn Sie Jotainjotain allerdings vor Unterschrift des Mietvertrages von den zusätzlichen Monat zur Beseitigung des Wasserschadens gewusst hatten und zum Vermieter gesagt haben "ja ok, alles klar passt schon" wird es schwierig...

    2 Mal editiert, zuletzt von tjano (20. Oktober 2014 um 16:09) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Wenn Sie Jotainjotain allerdings vor Unterschrift des Mietvertrages von den zusätzlichen Monat zur Beseitigung des Wasserschadens gewusst hatten und zum Vermieter gesagt haben "ja ok, alles klar passt schon" wird es schwierig...

    das ist natürlich richtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!