Verbrauchsmessung

  • Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Betriebskosten bzw der Abrechnung nach Verbrauch.

    Folgende Situtation, ich wohn ein einem Mietshaus in der die Parteien folgendermaßen aufgeteilt sind:

    EG Ladeneinheit
    1 OG + 2 OG Doppelwohnung von älterem Paar bewohnt
    3 OG meine Wohnung
    4 OG junge Frau (berufstätig)

    Laut Mietvertrag werden die Heizkosten nach benutzbarer Wohnfläche abgerechnet, was sich im nachhinein als sehr hoch erwiesen hat, dies hatte zuletzt eine Nachzahlung von knapp 500 Euro nach sich gezogen, nach einem kleinen hin- und her konnten wir die Heizkosten dann um 15 % kürzen so wie es in der Heizkostenverordnung vorgesehen ist, wenn die Abrechnung nicht zum Teil aus 50 - 70 Prozent nach Verbrauch gemacht wird. Da wir keine Messgeräte an den Heizkörpern haben kann eine Abrechnung ja gar nicht nach Verbrauch durchgeführt werden. Ich habe dem Vermieter dann das Problem geschildert und ihn gebeten dafür zu sorgen, dass solche Verrbauchsmesser an den Heizkörpern angebracht werden. Ein Angebot hierzu liegt ihm nun vor. Nun ist meine Frage ob alle Parteien dieser "Installation" der Verbauchsmesser zustimmen müssen oder ob es so oder so Pflicht ist diese anzubringen?

    Die Ladeneinheit verbraucht natürlich viel mehr als beispielsweise die junge Frau die tagsüber nicht zu Hause ist und trotzdem Prozentual nach dem Anteil ihrer Wohnfläche die Kosten tragen soll..

    Wer kann helfen??

    Danke

  • Nun ist meine Frage ob alle Parteien dieser "Installation" der Verbauchsmesser zustimmen müssen oder ob es so oder so Pflicht ist diese anzubringen?

    Das ist nicht Zustimmungspflichtig, sondern zu dulden. Im Übrigen könnte der Einbau sogar eine Modernisierung darstellen, so dass der erstmalige Einbau der Geräte zu 11% auf die Mieter umgelegt werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Danke erstmal für die schnelle Antwort, gibt es eventuell hierzu einen § zB in der Heizkostenverordnung mit dem ich etwas "Handfestes" vorzuweisen habe im Dialog mit meinem Vermieter??

    Danke

  • gibt es eventuell hierzu einen § zB in der Heizkostenverordnung

    Versuchs mal mit § 4 der Heizkostenverordnung.

    Das mit der Modernisierung ergibt sich aus § 555b BGB. Würde ich dem Vermieter aber nicht zwingend unter die Nase halten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Stuckmann,

    in dem von mir vermieteten vergleichbaren 5erMFH hatte ich eine Ausschreibung gemacht für Einbau von 18 Funk-HKVs und Durchführung der Jahresabrechnungen.
    Die Angebotspreise beliefen sich zw. ~206€ für einen örtlichen Betrieb und ~350€ (Techem, Ista).
    Einmalige Montagekosten waren ~45€.
    Der VM ist übrigens zur Kosteneinsparung verpflichtet.

  • Hallo Berny, wurden die Kosten von 206 - 350 auf die Mieter anteilig umgelegt und wer hat die einmaligen Montagekosten zu tragen?
    Wenn der Vermieter zur Kosteneinsparung verpflichtet ist, bezieht sich das auf das günstigere Angebot oder auf die Tatsache, dass ich mit Hilfe der Verbrauchsabrechnung vorraussichtlich geringere Kosten erzielen werde?

    Danke

  • Stuckmann:

    "wurden die Kosten von 206 - 350 auf die Mieter anteilig umgelegt"
    - Nein, das sind die jährlichen Kosten der Dienstleistung, welche der Provider automatisch in die HeizkAbr. einarbeitet. Alles auf die Mieter umlegbar.

    "wer hat die einmaligen Montagekosten zu tragen?"
    - Der VM.

    "Wenn der Vermieter zur Kosteneinsparung verpflichtet ist, bezieht sich das auf das günstigere Angebot oder auf die Tatsache, dass ich mit Hilfe der Verbrauchsabrechnung vorraussichtlich geringere Kosten erzielen werde?"
    - Auf die Kosten der Dienstleistung, die ja (automatisch) dem Mieter mitberechnet werden.
    - Diese Massnahme hatte ich den Mietern vorher schriftlich angekündigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!