Beiträge von Stuckmann

    Hallo Berny, wurden die Kosten von 206 - 350 auf die Mieter anteilig umgelegt und wer hat die einmaligen Montagekosten zu tragen?
    Wenn der Vermieter zur Kosteneinsparung verpflichtet ist, bezieht sich das auf das günstigere Angebot oder auf die Tatsache, dass ich mit Hilfe der Verbrauchsabrechnung vorraussichtlich geringere Kosten erzielen werde?

    Danke

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Betriebskosten bzw der Abrechnung nach Verbrauch.

    Folgende Situtation, ich wohn ein einem Mietshaus in der die Parteien folgendermaßen aufgeteilt sind:

    EG Ladeneinheit
    1 OG + 2 OG Doppelwohnung von älterem Paar bewohnt
    3 OG meine Wohnung
    4 OG junge Frau (berufstätig)

    Laut Mietvertrag werden die Heizkosten nach benutzbarer Wohnfläche abgerechnet, was sich im nachhinein als sehr hoch erwiesen hat, dies hatte zuletzt eine Nachzahlung von knapp 500 Euro nach sich gezogen, nach einem kleinen hin- und her konnten wir die Heizkosten dann um 15 % kürzen so wie es in der Heizkostenverordnung vorgesehen ist, wenn die Abrechnung nicht zum Teil aus 50 - 70 Prozent nach Verbrauch gemacht wird. Da wir keine Messgeräte an den Heizkörpern haben kann eine Abrechnung ja gar nicht nach Verbrauch durchgeführt werden. Ich habe dem Vermieter dann das Problem geschildert und ihn gebeten dafür zu sorgen, dass solche Verrbauchsmesser an den Heizkörpern angebracht werden. Ein Angebot hierzu liegt ihm nun vor. Nun ist meine Frage ob alle Parteien dieser "Installation" der Verbauchsmesser zustimmen müssen oder ob es so oder so Pflicht ist diese anzubringen?

    Die Ladeneinheit verbraucht natürlich viel mehr als beispielsweise die junge Frau die tagsüber nicht zu Hause ist und trotzdem Prozentual nach dem Anteil ihrer Wohnfläche die Kosten tragen soll..

    Wer kann helfen??

    Danke

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