Anwesenheit beim Einbau von Rauchmeldern?

  • Hallo,

    in meinem Haus werden bald in jeder Wohnung auf Initiative meiner Wohnungsgenossenschaft Rauchmelder von einer Firma installiert. Im Flur hängt ein Schreiben in dem der Termin angekündigt wird und es desweiteren heisst, das zum Termin möglichst der Wohnungseigentümer bzw jemand mit Schlüssel vor Ort sein muss.

    Ich bin in diesem Zeitraum allerdings nicht anwesend, habe auch grad keinen Zweitschlüssel bzw jemand den ich bitten könnte dort auf die Handwerker zu warten.
    Dies habe ich telefonisch der Genossenschaft kommuniziert und ich bekam dann nur ein schnippisches "naja, organisieren Sie ihr Leben halt. Wir haben ja auch Schlüssel." und dann war das Gespräch beendet.

    Darf sich mein Vermieter einfach so Zugang verschaffen in meiner Abwesenheit, damit die Rauchmelder montiert werden? Ich habe da SEHR schlechte Erfahrungen gemacht und möchte auf keinen Fall das dort Menschen ohne meine Anwesenheit rumlaufen.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe, ich muss echt dringend mal Mitglied im Mieterschutzbund werden. Zum Glück gibt es Portale wie dieses hier...

  • Zitat


    Darf sich mein Vermieter einfach so Zugang verschaffen in meiner Abwesenheit, damit die Rauchmelder montiert werden?

    Nö, er darf keinen Zweitschlüssel für die Wohnung besitzen. Ich würde den Vermieter auffordern dir sämtliche Schlüssel auszuhändigen und nebenbei gleich mal das Schloss zu wechseln (gut aufheben und bei Auszug wieder montieren).

    Jetzt kommt aber das große "Aber":

    Zitat

    Ich bin in diesem Zeitraum allerdings nicht anwesend, habe auch grad keinen Zweitschlüssel bzw jemand den ich bitten könnte dort auf die Handwerker zu warten.

    Das ist Dein Problem! Du hast gemäß 555a BGB eine Duldungspflicht für derartige Maßnahmen, was auch bedeutet, dass Du den Zugang zu deinen Wohnräumen gewährleisten musst. Angekündigt wurde diese Maßnahme auch ausreichend.
    Nimmst Du diesen Termin nicht wahr, kann dies eine Abmahnung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
    Weiterhin besteht die Gefahr, dass Du die Kosten des Ersatztermines zahlen musst.

    Zitat

    ich muss echt dringend mal Mitglied im Mieterschutzbund werden

    Musst Du nicht. Lieber eine vernünftige Rechtsschutzversicherung, bei der Du dann die Hilfe eines Fachanwaltes in Anspruch nehmen kannst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dies habe ich telefonisch der Genossenschaft kommuniziert und ich bekam dann nur ein schnippisches "naja, organisieren Sie ihr Leben halt. Wir haben ja auch Schlüssel."


    Macht doch nix. Den Türschliesszylinder hätte ich sofort nach Mietbeginn schon ausgetauscht.

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