Widerruf einer schriftlich gegebenen Zusage wirksam?

  • Mieter hat bei Einzug Genehmigung vom Vermieter zur Anpflanzung von Koniferen an der Terrasse erhalten, ebenso zur Anbringung eines Lamellentores.
    Mieter hat die Wohnung gekündigt und auf Anfrage vom Vermieter per Mail die schriftliche Zusage bekommen, dass die Koniferen da bleilben
    dürfen, ebenso das Lamellentor und auch ein vom Mieter auf der Terrasse ausgelegten Rasenteppich, da der ja die Unkrautbildung verhindert.
    Kann der Vermieter die gegebene Zusage widerrufen und darauf bestehen, dass die Sachen entfernt werden müssen?


  • Kann der Vermieter die gegebene Zusage widerrufen und darauf bestehen, dass die Sachen entfernt werden müssen?

    Es können Umstände eintreten, welche ein widerrufen einer Genehmigung rechtfertigen.

  • Es können Umstände eintreten, welche ein widerrufen einer Genehmigung rechtfertigen.


    Meine ich auch, mal abgesehen davon, dass dies eigentlich kein Mietrecht ist.

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