Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, lediglich (Wasser-)Verbräuche sind bis zum Übergabedatum zu berechnen, jedoch noch nicht mal die Wasserzählergrundgebühren.[/QUOTE]
Hi Berny, soweit hatte ich es gedreht und gewendet ![]()
Gruss Karoline
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, lediglich (Wasser-)Verbräuche sind bis zum Übergabedatum zu berechnen, jedoch noch nicht mal die Wasserzählergrundgebühren.[/QUOTE]
Hi Berny, soweit hatte ich es gedreht und gewendet ![]()
Gruss Karoline
Danke, natürlich meinte ich unzulässig:-), nur leider kann die Heizkostenverordnung nicht zur Anwendung kommen, da die Heizkreisläufe nicht getrennt sind und der Aufwand wohl unverhältnismässig hoch ist, werde ich wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Danke Euch.
Ich habe noch eine weitere Frage dazu.
Diese Vereinbarung der Kostenpauschale ist doch nur möglich, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt. Was ist, wenn während der Mietzeit durch Umbau eine weitere Wohnung entsteht und es jetzt ein 3-Familienhaus ist (2 Wohnungen plus Einliegerwohnung). Lt. Heizkostenverordnung ist eine Pauschale dann nicht möglich.
Nein. Es zählt wann der Vertrag endet.
Muss denn nicht unterscheiden zwischen festen Betriebskosten wie Grundsteuer usw. und Verbrauchskosten?
Wasser usw. wird doch auch nach Verbrauch abgerechnet bis zum Tag des Auszugs. Heizkosten sind m.E. auch
Verbrauchskosten.
Die angemietete Wohnung - Einliegerwohnung - im Einfamilienhaus . Eine gesonderte Abrechnung der Heizkosten war nicht möglich, es wurde daher zur Deckung der Kosten für Brennstoff und Betriebsstrom zusätzlich zur laufenden Grundmiete (also keine Warmmiete) eine Heizkostenpauschale von monatlich 75 Euro vereinbart mit dem Zusatz, dass die Heizkosten nicht gesondert abgerechnet werden und die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden ist. Ist wohl so bei der Konstellation Einfamilienhaus - Einliegerwohnung korrekt.
Die Wohnung wurde zum 30.11. gekündigt, die Wohnungsübergabe an den Vermieter erfolgt am 22.10., die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser, Müll usw. wurden am 22.10. abgelesen und entsprechend in Rechnung gestellt. Die festen Betriebskosten wie Grundsteuer usw. wurden bis 30.11. abgerechnet und ist o.k.
Bei der Abrechnung wurde allerdings auch die Heizkostenpauschale für den Monat November in Höhe von 75 Euro in Rechnung gestellt. Da die Wohnung aber bereits am 22.1o, zurückgegeben wurde, kann der Vermieter m.E. keine Heizkostenpauschale für Nov. verlangen. Sehe ich das richtig?
Dankeschön schon mal im voraus.
Karoline
Danke Euch.
Gruss Karoline
Mieter hat bei Einzug Genehmigung vom Vermieter zur Anpflanzung von Koniferen an der Terrasse erhalten, ebenso zur Anbringung eines Lamellentores.
Mieter hat die Wohnung gekündigt und auf Anfrage vom Vermieter per Mail die schriftliche Zusage bekommen, dass die Koniferen da bleilben
dürfen, ebenso das Lamellentor und auch ein vom Mieter auf der Terrasse ausgelegten Rasenteppich, da der ja die Unkrautbildung verhindert.
Kann der Vermieter die gegebene Zusage widerrufen und darauf bestehen, dass die Sachen entfernt werden müssen?
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