Neues Bad Dinge fehlen...

  • Hallo, ich habe folgendes Problem: in meiner Wohnung habe ich nun ein neues Bad bekommen, weil es einfach veraltet war. Jetzt ist aber das Problem, das die Vermieterin sich weigert, einen duschvorhang+Stange sowie eine Haltung für den duschkopf zu stellen, beides war aber im alten Bad vorhanden. Die Begründung der Vermieterin ist: das Bad sei im Mietvertrag nur mit einer Wanne und nicht mit dusche deklariert. Dies ist aber nicht der Fall, im Vertrag steht nichts davon das nur eine Wanne vorhanden ist. Wie sieht es jetzt aus, habe ich Anspruch auf die gleiche Einrichtungen des Bades? Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat die Vermieterin noch erwähnt, die 3 Dinge hätte ich vom Vermieter übernommen, d.h. Das ist ja dann mein Eigentum oder? Dann hat die Vermieterin doch nicht das Recht den Handwerken zu sagen, sie sollen mein Eigentum entsorgen, weil sonst hätte ich die alten Stange einfach wieder dran geschraubt. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

  • Zitat

    Wie sieht es jetzt aus, habe ich Anspruch auf die gleiche Einrichtungen des Bades?

    Du hattest vorher eine Wanne und nun eine Dusche? Wie ist denn die Dusche abgetrennt, wenn es keinen Vorhang/Kabine gibt?
    grundsätzlich sind dies Dinge, die vor Beginn der Sanierung geklärt werden soll.

    Was sagt denn das Übergabeprotokoll zur Halterung und Vorhang? Ist das dort erwähnt worden? Wenn ja, dürfte das bedeuten, dass dies Teil der Mietsache war.

    Zitat

    hat die Vermieterin noch erwähnt, die 3 Dinge hätte ich vom Vermieter übernommen, d.h. Das ist ja dann mein Eigentum oder? Dann hat die Vermieterin doch nicht das Recht den Handwerken zu sagen, sie sollen mein Eigentum entsorgen, weil sonst hätte ich die alten Stange einfach wieder dran geschraubt.

    Hat sie das tatsächlich so gesagt, bzw. befinden sich die Gegenstände in deinem Eigentum, kann sie keine Entsorgung dieser Gegenständer veranlassen. Hier wäre dann ggfs. eine Schadenersatzforderung denkbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, danke für die Antwort. Nein ich hatte vorher eine Wanne mit Vorhang, also quasi eine dusche, jetzt habe ich nur eine Wanne ohne Vorhang. Im Protokoll steht nichts von Halterung und Vorhang also gehe ich davon aus, dass es mein Eigentum war, weil ich es unentgeltlich übernommen habe.

  • Im Protokoll steht nichts von Halterung und Vorhang also gehe ich davon aus, dass es mein Eigentum war, weil ich es unentgeltlich übernommen habe.

    Das würde ich auch vermuten, zumal ein Vorhang bei einer Wanne nicht zwingend zur "Grundausstattung" gehört.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich als Vermieter würde Sie bei einen solchen "Problem" über kurz oder lang rausekeln.
    Da haben Sie ein neues Bad und machen Terror wegen eines neuen Duschvorhanges.
    So können Mieter auch sein.

  • Sorry, aber auf solche Aussagen kann ich verzichten, vor allem weil Sie nicht den Hintergrund kennen! Ich wette wenn bei Ihnen die Fliesen von der Wand fallen, würden sie ebenfalls auf ein neues Bad bestehen! Aber darum geht es ja auch gar nicht, ich wollte lediglich wissen ob ich ein Anrecht auf die Stangen habe, die zusammen mit Sicherheit auch 50€ kosten, was für mich als Student viel Geld ist.

  • Ava
    Ok, ich find es auch ein bisschen kleinlich, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass du Recht hast.
    Wenn das Bad vorher mit Duschstange, Duschkopfhalterung und Duschvorhang ausgestattet war, muss die Vermieterin das Bad auch wieder damit ausstatten.
    Solltest du die Sachen tatsächlich vom Vormieter übernommen haben, müsste sie dir den Zeitwert ersetzen. Damit kannst du dir dann vielleicht ein neues Duschgel kaufen.
    Aber normalerweise ist davon auszugehen, dass alles was sich in der Wohnung befindet dem Vermieter gehört und mitvermietet wird. Wenn das nicht so ist, muss die Übernahme von Dingen konkret vereinbart werden. Es ist meines Wissens nach ausgeschlossen, dass vom Vormieter zurückgelassene Dinge automatisch in das Eigentum des Nachmieters übergehen.

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