Beiträge von Ava

    Sorry, aber auf solche Aussagen kann ich verzichten, vor allem weil Sie nicht den Hintergrund kennen! Ich wette wenn bei Ihnen die Fliesen von der Wand fallen, würden sie ebenfalls auf ein neues Bad bestehen! Aber darum geht es ja auch gar nicht, ich wollte lediglich wissen ob ich ein Anrecht auf die Stangen habe, die zusammen mit Sicherheit auch 50€ kosten, was für mich als Student viel Geld ist.

    Hallo, danke für die Antwort. Nein ich hatte vorher eine Wanne mit Vorhang, also quasi eine dusche, jetzt habe ich nur eine Wanne ohne Vorhang. Im Protokoll steht nichts von Halterung und Vorhang also gehe ich davon aus, dass es mein Eigentum war, weil ich es unentgeltlich übernommen habe.

    Hallo, ich habe folgendes Problem: in meiner Wohnung habe ich nun ein neues Bad bekommen, weil es einfach veraltet war. Jetzt ist aber das Problem, das die Vermieterin sich weigert, einen duschvorhang+Stange sowie eine Haltung für den duschkopf zu stellen, beides war aber im alten Bad vorhanden. Die Begründung der Vermieterin ist: das Bad sei im Mietvertrag nur mit einer Wanne und nicht mit dusche deklariert. Dies ist aber nicht der Fall, im Vertrag steht nichts davon das nur eine Wanne vorhanden ist. Wie sieht es jetzt aus, habe ich Anspruch auf die gleiche Einrichtungen des Bades? Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat die Vermieterin noch erwähnt, die 3 Dinge hätte ich vom Vermieter übernommen, d.h. Das ist ja dann mein Eigentum oder? Dann hat die Vermieterin doch nicht das Recht den Handwerken zu sagen, sie sollen mein Eigentum entsorgen, weil sonst hätte ich die alten Stange einfach wieder dran geschraubt. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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