Nebekostenabrechnung - Heizung

  • Hallo,

    ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten.
    Einzug: Juni 2013.


    Die Whg ist saniert mit sehr guten Fenstern und innenliegendes Bad. Ich hatte in 2013 die Heizung (2 Heizkörper) MAXIMAL 10 Stunden an - ansonsten stehen beide Thermostate auf 0.


    Heizung Grundkosten 30% = 90€
    Heizung Verbrauchskosten 70% = 160€


    Die Nebenkostenabrechnung ist recht formlos, also keine Abrechnung des Versorgers.


    Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?

    Ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit ca 40qm.

  • Zitat

    ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten.
    Einzug: Juni 2013.

    Bei Abrechnungszeitraum Kalenderjahr ist das noch lange nicht verspätet.

    Zitat

    Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?

    Die Heizungsanlage war sicher in Betrieb. Und bei Warmwasseraufbereitung das ganze Jahr über.

    Das deine Heizkörper in der Wohnung nicht in Betrieb waren (genutzt wurden) hat damit rein gar nichts zu tun.

    250 € Heizkosten für 6 Monate sind doch Peanuts.


    Zitat

    Ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit ca 40qm.

    Und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

  • Ich finde 250€ keine Peanuts wenn ich die Heizung defacto nicht genutzt habe!
    Mit was hat dass den dann was zu tun?

    Die Nebenkostenabrechnung beläuft sich auf insgesamt 783€... das scheint mir doch sehr hoch. Die mtl. Vorauszahlung beträgt 90€.
    Zudem ist sie recht formlos, nur die Auflistung der Posten samt Kosten.

    Muss ich da nicht en Detail die Zusammenstellung erhalten?

  • METZGERR:

    "ich habe nun - wenn auch verspätet - meine Nebenkostenabrechnung für 06/2013 bis 12/2013 erhalten."
    - Ist nicht verspätet.

    "Ich hatte in 2013 die Heizung (2 Heizkörper) MAXIMAL 10 Stunden an - ansonsten stehen beide Thermostate auf 0."
    - Sinngemäss sagt das hier jeder Beschwerdeführer.

    "Heizung Grundkosten 30% = 90€
    Heizung Verbrauchskosten 70% = 160€"
    - Halte ich nicht für beanstandenswert.

    "Die Nebenkostenabrechnung ist recht formlos, also keine Abrechnung des Versorgers."
    - Ähem, wir sprechen doch hier über die HK-Abrechnung...?

    "Nun die Frage: Kann die Abrechnung der Heizkosten derart hoch sein wenn sie eigentlich nie in Betrieb war?
    Ich wohne in einer 1-Zimmer Wohnung mit ca 40qm."
    - Yes, she can.

  • Die Nebenkostenabrechnung beläuft sich auf insgesamt 783€... das scheint mir doch sehr hoch. Die mtl. Vorauszahlung beträgt 90€.
    Zudem ist sie recht formlos, nur die Auflistung der Posten samt Kosten.
    Muss ich da nicht en Detail die Zusammenstellung erhalten?


    Ja. Die Betriebskostenabrechnungen haben zu haben:
    Gesamtbetrag der Position, Aufteilungsschlüssel, auf die Mietsache entfallener Einzelbetrag, Gesamtbetrag aller Positionen, geleistete Vorauszahlungen, Endbetrag nachzuzahlen bzw. zu erstatten. Ausserdem Abrechnungs- bzw. Nutzungszeitraum und Bezeichnung der Mietsache..
    Zum besseren Verständnis: (Gesamt-)Betriebskosten beinhalten Heizungs- und Nebenkosten.

  • Die geht Dich auch erst mal nichts an. Und formlos ist ein relativ auslegbarer Begriff.

    An dieser Steller wie immer der Rat/die Bitte, die Abrechnung einscannen (bitte nicht kleiner als 800 x 600 Pixel) und als Bild hochladen.

    Persönliche Daten (Name und Adressen) unkenntlich machen.

  • Anbei die Abrechnung.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Ich werde nun noch folgendes anfordern und bis Erhalt die Abrechnung als gegenstandslos erachten - sofern ihr damit als Experten auch d'accord geht?!

    Zusammenstellung der Gesamtkosten
    Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
    Gesamtsumme des jeweiligen Umlageschlüssels
    auf die Mietsache entfallener Einzelbetrag

  • Anbei die Abrechnung.


    Das ist bestenfalls eine Aufstellung. Nutzerwechselgebühren können dem Mieter nur berechnet werden, falls im MV explizit vereinbart.

  • Schließe mich Berny an.

    Das ist lediglich die Auflistung der Kosten, aber keine korrekte Abrechnung.

    Es fehlen die tatsächlichen Gesamtkosten des Hauses, der Abrechnungszeitraum und die Angabe Name und und Anschrift des Nutzers/Mieters, wenn diese denn nicht weiter oben stehen.


    Ich vermute mal es ist eine Eigentumswohnung?

    Wobei ich immer noch sage das ein Nachzahlungsbetrag von 152 € für das Abrechnungsjahr 2013 wenig ist.

  • Mir erscheint die Abrechnung dennoch hoch.

    Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit 25 Parteien.

    Mein Vormieter, Student, hat beide Heizkörper laufend auf der Stufe 5 gehabt. Dies wurde bei der Schlüsselübergabe bekannt. Der junge Herr war oft bei seinen Eltern zuhause und hat nicht auf die Heizung geachtet. Der Vermieter hat das natürlich auch erst bei der Abrechnung dann erfahren und den Vormieter auf den Umstand hingewiesen. Ich habe dann - während der Schlüsselübergabe - beide Heizkörper heruntergedreht.

    Aufgrund dessen habe ich mich mit dem Vermieter geeinigt, die Nebenkosten von 70€ auf 90€ anzusetzen aufgrund der geänderten Vorzeichen. Jetzt aber dennoch kräftig daraufzuzahlen erschließt sich mir nicht ganz.

    Laut Mietnebenkosten Durchschnitt | Soviel ist normal! werden monatliche Betriebskosten mit 2,16 Euro – 2,91 Euro pro Quadratmeter / Monat angesetzt. Da bin ich aber deutlich drüber - obwohl ich sehr auf meinen Energieverbrauch achte.


  • Laut Mietnebenkosten Durchschnitt | Soviel ist normal! werden monatliche Betriebskosten mit 2,16 Euro – 2,91 Euro pro Quadratmeter / Monat angesetzt. Da bin ich aber deutlich drüber - obwohl ich sehr auf meinen Energieverbrauch achte.

    Das sind a) reine Durchschnittswerte die Mit den tatsächlichen NK wenig bis nichts zu tun haben und b) auf ein Jahr bezogen.

    Du hast aber nur 7 Monate dort gewohnt und dazu in einem Jahr in dem die tatsächlichen Heizkosten besonders hoch waren.

    Jetzt sagst Du sicher was gehen mich die Heizkosten von Januar - Mai an.

    Die gehen Dich sehr wohl was an. Denn die fließen in die Gesamtkosten, die Grundlage der Abrechnung sind, der Heizanlage ein.

    Das ist mit Ursache der Nachzahlung.


    Aber wie mehrfach geschrieben, die Abrechnung in dieser Form ist unwirksam, wenn nicht noch die Gesamtkostenaufstellung des ganzen Objektes dabei ist, in der auch Abrechnungs- und Nutzungszeitraum genannt sind.

    Übrigens sind inzwischen Heizkosten inkl. WW-Aufbereitung von bis zu 1,50 €/m² durchaus realistisch. Die übernehmen sogar die Jobcenter für Ihre Kunden.

  • Hallo,

    auch wenn die Angaben von durchschnittlichen Betriebskosten in den Medien mit Vorsicht zu geniessen sind passt das in diesem Fall nicht so schlecht.

    Bei 40qm und durchschnittlichen 2,16-2,91 Euro/qm und Monat sind das 86,4 - 116,4 Euro pro Monat (604,8-814,8 in 7 Monaten) du hast 783 Euro. Da bist du doch nicht drüber???

    Auch wenn die Abrechnung rechtlich nicht vollständig ist, solltest du ein bißchen runterkommen und nicht gleich davon ausgehen, dass du hier über den Tisch gezogen worden bist. Du kannst sicher ein vernünftige Abrechnung fordern, diese wird aber an den Kosten nicht viel ändern.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!