Beiträge von Carolin990

    Du hast aber vorher von Beschädigungen gesprochen. Die entstehen nicht durch Essensreste oder schmutzige Kinderhände.


    Ich wiederhole mich hier gern: Das ist eine Erziehungsfrage.
    Das hat mein Kind einmal gemacht und dann nie wieder.
    Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich das als Kind gemacht habe.

    Ich kalkuliere eine höhere Abnutzung durch Kinder nie ein. Das würde mir auch im Traum nicht einfallen. Ich habe erst letzte Woche einen Hausbesuch bei einer Familie mit zwei Kindern (ca. 3 und 5 Jahre) gemacht, die seit gut zwei Jahren bei mir wohnt. Die Wohnung sah aus, wie geleckt. Keine Spur von Beschädigungen oder höheren Abnutzungen.
    In meinem Bekanntenkreis ist das auch nicht anders.

    Das hört sich ja richtig nach Bilderbuchfamilie und heile Welt an. Wie hast Du das hinbekommen, dass ein Kind das nur einmal und dann nie wieder gemacht hat? Vielleicht kann ich ja was dazu lernen. Mir ist das bei manchem zwar gelungen, aber bei manchem nicht.
    Hast Du den Hausbesuch vorher angekündigt? Damit es vorbereitet werden konnte und dann auch wirklich überall wie geleckt ausgesehen hat.
    Aber normale Abnutzungen, die einer 2jährigen Mietzeit entsprechen, waren doch vorhanden, oder?


    Die Wohnung wird in einem ordentlichen Zustand vermietet und so am Ende der Mietzeit wieder zurückgegeben, egal, mit oder ohne Kinder. Dafür hat der Mensch eine Haftpflichtversicherung. Es ist eine irrige Meinung, daß der VM für jeden Schaden durch Kinder aufkommen muß. Ganz einfach.

    Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich kommt der Mieter für Abnutzungen auf, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und das steht auch im Mietvertrag.
    Die Frage ist, was sind nach so und so vielen Jahren normale Abnutzungen und was sind übermäßige Abnutzungen.
    Bei Schäden ist das eher klar, bei Abnutzungen nicht.

    Hat hier auch niemand gesagt, dass der Vermieter dafür aufkommen muss. Finanziell meine ich. Aber er muss bei der Vermietung einkakulieren, dass eine Wohnung mit Kleinkindern stärker abgenutzt wird als eine Wohnung mit einer berufstätigen Einzelperson.
    Dass natürlich stärkere Abnutzungen und Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, dann vom Mieter ersetzt werden müssen, ist klar und steht auch im Mietvertrag.
    Die Frage ist dann eben, was genau sind normale Abnutzungen nach so und so vielen Jahren, und was sind übermäßige Abnutzungen...

    Leipziger82, meine Kinder habe ich genauso erzogen, dass sie keine Wände verkritzeln und Türen beschädigen und dies und das nicht sollen. Dennoch ist es passiert. Bei Tapeten finde ich es nicht einmal so schlimm, denn man kann ja frisch tapezieren und streichen. Das was nicht gemacht werden darf, ist dann meist noch für die Kinder erst recht reizvoll. Oder ein Kind wirft im Affekt ein Spielzeug an die Tür.
    Ich ging einmal mit meinem Jüngsten, da war es gerade drei, spazieren, in einer bewohnten Straße. Das Kind hatte zuvor unterwegs einen schönen Stein gefunden und trug ihn stolz nach Hause. Plötzlich - so schnell konnte ich gar nicht reagieren - warf das Kind den Stein auf ein Fenster, und das Fenster war defekt.

    Übrigens - ich selbst habe noch keinen einzigen Haushalt mit Kleinkindern gesehen, wo die Tapeten keine Kritzel dran hatten.
    Ich habe auch noch keinen einzigen Haushalt mit Kleinkindern gesehen, wo die Tapeten piekfein sauber waren und die Kleinkinder in Handschellen waren.
    Ich würde schon sagen, dass es ganz normal ist, dass Kinder, zumal wenn sie sehr klein sind, eine Wohnung stärker beanspruchen, was Abnutzungsspuren betrifft. Flecken auf Teppichböden von ausgeschütteten Saftgläsern, Essensreste an der Wand und auf dem Boden, schmierige Türklinken , die von schmutzigen Kinderhänden angefasst wurden usw.
    Zum Glück gibt es auch kinderfreundliche Vermieter, die wissen was da auf sie zukommt und die das einkalkulieren, wohlwissend dass nichts auf der Welt , auch keine Wohnung und kein Haus ewig jungfräulich gehalten werden kann.

    Ich bin mir nicht sicher ob das die Versicherung zahlt. Ich versuche mich auch nicht vor der Zahlung zu drücken. Natürlich ersetze ich die Türen. Ich wollte mit meiner Eingangsfrage wissen, was normale und was übermäßige Abnutzungen nach 15 Jahren bei solchen Furniertüren sind, und welche Kosten da in etwa auf mich zukommen. Kinder kann man einfach nicht permanent kontrollieren und beaufsichtigen, und man kann auch nicht den ganzen Tag mit den Kindern herumschimpfen: Macht das nicht ,jenes nicht, rührt bloß die Türen nicht an, kommt bloß nicht an die Türen usw.
    In Zukunft bei Kindern im Haushalt bekommen die Türen von mir eine Schutzkleidung , rundum eine dicke PVC-Folie, maßgeschneidert. Oder aus dickem Stoff. Dann kann man sich das Design noch aussuchen. Das wärs doch, eine Marktlücke, Türverkleidungen für Wohnungstüren. Schade dass ich auf die Idee nicht früher gekommen bin.
    Macht ja nichts wenn man sie dann nicht mehr schließen kann, hauptsache sie werden geschont.

    Das ist ein allgemeines Problem mit den Vermietungen an Familien mit Kindern. Daher wollen viele Vermieter keine Familien mit Kindern, sondern ziehen Einzelpersonen und Paare vor. Damit die Wohnung oder das Haus nicht so abgenutzt werden.
    Das ist denen schon von vornerein klar, dass bei Vermietungen an Familien mit Kindern die Wohnung stärker abgenutzt wird als bei Einzelpersonen, die womöglich noch den ganzen Tag weg sind. Hinzu kommt dann noch der Lärm von Kindern, usw.
    Als ich nach einer Wohnung gesucht habe, habe ich einen Wohnungseigentümern getroffen, der gerade seine Wohnung frisch saniert und über 20 000 reingesteckt hat, und als es um die Vermietung ging, meinte er: "Bloß keine Kinder, ich hab so viel Geld in die Wohnung reingesteckt und alles neu gemacht, ich nehm nur eine berufstätige Einzelperson zur Miete."

    Na hast Du ein Glück! Sind es auch solche Furnier-Sperrholztüren, die man nicht mehr abschleifen kann, weil sich das bei den Türen nicht lohnt, sie mit Furnier neu zu bekleben, und eine neue Tür billiger ist als die Schreinerarbeit mit Abschleifen, Furnier neu aufkleben und Lackieren?
    Hast Du das Glück, die ganzen 60 Jahre lang keine spielenden und tobenden Kinder in der Wohnung gehabt zu haben?
    Oder wie hast Du die Türen derart einwandfrei erhalten können?

    Wie Du die Türen beschreibst sind die mit Furnier versehen. Diese Furniere kann man ablösen und mit neuen überkleben. Ein guter
    Schreiner, und die Türen sehen wie neu aus.

    Hast Du keine Haftpflichtversicherung?

    das wusste ich nicht, dass man neue Furniere aufkleben kann. Das muss man dann aber bei den Rahmen auch machen- das stelle ich mir schwierig vor. Denn Türen kann ein Schreiner leicht ausbauen und in seine Werkstatt mitnehmen, die Rahmen jedoch nicht.
    Ich habe mit einem Schreiner telefoniert. Dieser meine, neue Türen und neue Türrahmen wären kostengünstiger als die alten reparieren

    Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Aber die zahlen doch nicht im Nachhinein Kratzer und Macken, die im Lauf der Jahre durch die Kinder entstanden sind, oder? Das wäre mir neu.
    Bei der Haftpflicht ist es doch so, dass man jeden Schaden sofort melden muss. D.h ich hätte jeden Kratzer in dem Moment wo er von den Kindern entstanden ist, der Haftpflicht gleich melden müssen. Was ich nicht getan habe, außerdem ich habe in all den Jahren nicht täglich die Türen kontrolliert. Sonst hätten die Türen ja andauernd wegen jedem Kratzer und jeder Macke erneut der Haftpflicht gemeldet und repariert werden müssen.
    Die Versicherung würde ausrasten und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, , wenn man ständig alle paar Wochen oder Monate Schadensfälle wegen Kratzern und Macken in Türen melden würde.

    Liebe Mitglieder im Mietrechthilfe-Forum, ich möchte mich informieren, welche Abnutzungen an Zimmertüren nach über 15-jähriger Mietdauer mit Kindern normal sind und bei welchen man die Türen bei Auszug ersetzen muss?
    Die Türen waren bei Einzug bereits im gebrauchten Zustand - schätzungsweise sind sie seit Anfang der 90er Jahre, ca 25-30 Jahre drin. Zuvor hat auch schon ein Paar mit Kind in der Wohnung gewohnt.
    Leider habe ich damals beim Einzug kein Übernahmeprotokoll gemacht und gar nicht gewusst, dass man so etwas machen kann. Ich habe damals auch nicht auf den Zustand der Zimmertüren geachtet. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sie damals bei unserem Einzug noch aussahen wie neu.
    Seit unserem Einzug sind also Kinder von klein auf in der Wohnung aufgewachsen, die Tapeten sehen entsprechend vollgekritzelt aus, die Kinder haben manchmal ihr Spielzeug geworfen, ...usw wie das halt bei Kindern insbesondere Kleinkindern so ist, und die Türen zeigen nach all den Jahren Gebrauchsspuren und Abnutzungen an der Oberfläche und an den Kanten, auch die Türrahmen.
    Nachdem nun unser Auszug bevor steht, möchte ich fragen, welche Abnutzungen bei Türen nach der Mietdauer sein dürfen, welche "normal" sind und welche nicht mehr.
    Damit ich weiss, welche Kosten auf uns zukommen. Kaution wurde bei Einzug nämlich keine vom VM verlangt.
    Es handelt sich dummerweise zu unserem Unglück um furnierte Türen mit Sperrholz und Hohlraum unter dem dünnen Furnier, und ich glaube nicht dass man dieses dünne Furnier bei Kratzern oder Macken abschleifen und neu lackieren kann, ohne dass es hinterher nicht mehr sichtbar ist. Denn von dem dünnen Furnier kann man sicher nicht viel wegschleifen, eher nur hauchdünn.
    Welche Abnutzungen sind nach der langen Mietzeit normal, und welche gelten nicht mehr als normal?
    Weiss jemand genaueres?

    Vielen Dank!
    Ich warte nun das Wochenende Termin mit dem Vermieter ab, dann werde ich berichten.
    Wenn er nichts investieren will, muss ich wohl in den sauren Apfel beissen, dh außer den üblichen Renovierungsarbeiten wie Tapeten entfernen, neu tapezieren und streichen kommen noch Fensterrahmen und Heizkörper streichen, neue Bodenbeläge, Badewannenarmatur, und andere Reparatur- und Renovierungsarbeiten hinzu. Die Badewanne und Badfliesen werde ich jedoch nicht ersetzen.

    Guten Tag!
    Ich brauche Hilfe.
    Und zwar habe ich eine Wohnung gefunden, in die ich sehr gern einziehen würde. Es gibt jedoch Schwierigkeiten wegen den Schönheitsreparaturen und Renovierungen.
    Es handelt sich um einen Altbau, darin jemand über 50 Jahre gewohnt hat.
    Der alte Mietvertrag war so, dass bei Einzug renoviert werden muss, nicht bei Auszug. Der neue Mietvertrag mit mir soll aussehen, dass ich bei Einzug renoviere (was bedeutet: alte Tapeten runter, neue drauf und streichen) - dafür bleibt mir das dann später bei Auszug erspart.Das wäre für mich ok, was die Tapeten und das Streichen der Wände decken bzw Tapeten betrifft.

    Aber da hängt noch viel mehr dran, und das möchte ich klären, ob ich das bei Einzug machen muss:
    Die Wohnung hat nämlich einen
    -alten Bodenbelag (scheint PVC zu sein), der schon über 50 Jahre drin ist
    - bei den alten Fensterrahmen aus Holz blättert die Farbe schon ab. Es wurden zwar vor einigen Jahren Kunststoffenster eingebaut, aber nur die Rahmen der Fensterscheiben sind aus Kunststoff, und nicht die Rahmen drum herum, wo die Fenster samt ihren Kunststoffrahmen drin hängen. Diese äußeren Rahmen wurden bei Einbau der Kunststoffenster nicht durch Kunststoffrahmen ersetzt, sondern die alten Holzrahmen wurden drin gelassen. Und diese Rahmen sehen nicht mehr schön aus, sondern die weiße Farbe blättert ab.
    Und das bei 8 Fenstern
    - auch die 8 Heizkörper der Öl-Zentralheizung müssten wahrscheinlich neu gestrichen werden, da , so denke ich, auch über 50 Jahre nicht gemacht worden.
    Türen muss ich mir noch genauer anschauen, aber die scheinen noch ok zu sein.

    Muss ich das bei Einzug machen und Kosten tragen?
    Wie es aussieht gehen die Vormieter davon aus, dass ich das übernehmen und herrichten soll.
    Mit dem Vermieter habe ich in ein paar Tagen einen ersten Termin.
    Bis dahin muss ich Bescheid wissen.
    Der Vermieter hat sich wie es aus den Gesprächen mit dem Vormieter, der mich als Nachmieter vorstellen will, kaum um das Haus gekümmert , die Wohnung sieht innen eigentlich noch aus wie vor 50 Jahren, renoviert worden ist darin in der Zeit , so wie die Wohnung aussieht, nichts außer die Fenster ersetzt und vor ca. 30 oder 40 Jahren das Bad gefliest.
    Badewanne ist matt und stumpf, Armatur der Badewanne nicht mehr schön.
    Decken haben Risse.

    trotzdem gefällt mir die Wohnung und hat auch drumherum so einige Vorteile, wenn nur nicht diese vielen Reparaturen und Instandsetzungen wären. Ich denke schon dass man die Wohnung herrichten kann, aber wer soll das alles zahlen und übernehmen, was über das neue Tapezieren und Streichen der Wände und Decken hinausgeht?

    danke im Voraus

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