Beiträge von frauhohmann

    Guten Morgen,

    in der Teilungserklärung steht folgender Passus:

    "In der Seniorenwohnanlage sollen alte und solche Menschen wohnen, für die eine entgeltliche Betreuung erforderlich ist oder in absehbarer Zeit erforderlich werden könnte (Servicewohnen)… Die Erwerber der Eigentumswohnungen dürfen ihre Wohnung nur für "Servicewohnen" im vorgenannten Sinne benutzen bzw. benutzen lassen."

    Hat der Eigentümer damit einen Verstoß begangen? Wäre der Gang zum Rechtsanwalt hilfreich?

    Gruß

    Hallo zusammen, hier ein Fallbeispiel:

    Gesetzt der Fall es gäbe eine Seniorenwohnanlage mit 15 Wohneinheiten, ausgeschrieben gem. Bauerrichtungsurkunde als "Servicewohnen" für Senioren.

    Alle Wohnungen sind barrierefrei und von Senioren bewohnt. Es werden mit den Eigentümern normale Mietverträge abgeschlossen, Betreuungsleistungen bucht sich jeder nach Bedarf. In der Bauerrichtungsurkunde steht:

    In der Seniorenwohnanlage sollen alte und solche Menschen wohnen, für die eine entgeltliche Betreuung erforderlich ist oder in absehbarer Zeit erforderlich werden könnte (Servicewohnen)… Die Erwerber der Eigentumswohnungen dürfen ihre Wohnung nur für "Servicewohnen" im vorgenannten Sinne benutzen bzw. benutzen lassen.

    Angenommen jetzt wäre in eine Wohnung ein junger Mann (als Mieter) eingezogen, der öfters nachts Partys gibt und laut ist. Die Polizei war schon paarmal da und hat Abhilfe geschaffen, aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Wäre ein solcher Mietvertrag überhaupt gültig, da er ja gegen o.g. Vorgabe verstößt?

    Was könnte man unternehmen?

    Die Wohnanlage wird von einer Hausverwaltung betreut, diese wusste nichts von dem neuen Mieter und erkundigt sich erst einmal und meldet sich bei mir (Eigentümerin einer der Wohnungen in der Anlage) zurück. Falls das ein gültiger Mietvertrag sein sollte, würde das vielleicht einreißen, immer mehr junge Leute oder Familien ziehen da ein und das mindert den Wert der Wohnung und der Miete, die man nehmen kann. Außerdem wollen die alten Leute unter sich sein und sich untereinander aushelfen - hat jemand Ideen für dieses Fallbeispiel??

    Hallo Pflanzenfresser :)

    Also mein Sohn und seine Freundin, beide auch in der Ausbildung, die Freundin noch nicht volljährig - sind auch zusammen gezogen. Der Vermieter wollte ebenfalls von beiden Eltern eine Unterschrift zur Absicherung.
    Wir haben die Bürgschaft zeitlich begrenzt bis die Ausbildung beendet ist, ich empfinde das nicht als schlimm - man muss froh sein Vermieter zu finden, die ein so junges Paar überhaupt nehmen (wer weiss wie lange das hält und dann ziehen sie wieder aus, laute Musik, etc.)
    Selbst wenn die Freundin wieder ausziehen sollte, wird ja mein Sohn nicht wieder zurück kommen wollen, sondern alleine wohnen bleiben. Natürlich unterstütze ich ihn dann finanziell. Dass er durchbrennt und uns Eltern mit den Kosten sitzen lässt - also das wird sicherlich nicht passieren, dafür kenne ich doch mein Kind gut genug.
    Also wie gesagt: ich habe diese Bürgschaft zeitlich begrenzt, gerne unterschrieben.

    Gruß von
    frauhohmann

    Hallo, ich brauche einmal einen Rat:

    wir haben zum 01.10.2014 eine neue Wohnung in einem 2-Familienhaus. Unten ist eine Firma ansässig, oben unsere Wohnung.
    Als wir heute am Renovieren waren, kam der Hausmeister und wollte ein "zu Verkaufen" - Schild am Zaun anbringen.

    So kam heraus, dass das Haus verkauft werden soll. Unser Vermieter erzählte uns, dass er Häuser aufkaufe, renoviere und dann vermiete. Dass das Haus, in das wir jetzt gerad einziehen wieder verkauft werden soll, hat er uns nicht erzählt.

    Unser Mietvertrag ist für die Dauer von 18 Monaten abgeschlossen, danach die gesetzliche Kündigungsfrist.

    Was passiert nun im Falle des Falles: Es finden sich Käufer, die ins das Haus selbst einziehen wollen. Was ist dann mit unserem Mietvertrag - kann man den wegen Eigenbedarf vorzeitig kündigen oder kann uns in diesen 18 Monaten nichts passieren? Wir fühlen uns ziemlich ver...

    Danke für Tipps!
    von
    frauhohmann

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