Verschiedene Probleme in der Wohnung, Gastherme, Fliesen, Fenster, Schimmel

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem.

    Wir wohnen in einer 3 Raum Wohnung und haben dabei mehrere Mängel feststellen müssen, die uns so noch nicht aufgefallen sind bisher.

    Nun wissen wir bereits, auch durch die Nachbarn, dass bei der Vermietung nicht gut reden ist. Daher möchte ich mich gern im Vornherein mal erkundigen.

    Ich zähle einfach mal kurz auf:

    • Eine Fließe im Flur ist angebrochen und Knackt und knarrt beim drauf treten. Darunter ist sie Hohl laut abklopfen. Andere Fließen sind scheinbar darunter auch Hol, zumindest hört es sich so an.
      Dazu kommt, das die Fließen schlecht verlegt sind. Teilweise bis zu 1cm Versatz zwischen 2 Fließen.
      -- Frage: Kann man da was machen, bzw was kann ich da verlangen das was gemacht wird?
    • Die Fenster sind alle abgedichtet und neu. Wir wohnen seit 01.04.2014 in der Wohnung. Nun ist uns aufgefallen, das morgens die Fenster beschlagen sind. Sie sind teilweise richtig Nass. Wir lüften natürlich morgens, aber das erscheint mir trotzdem nicht richtig. Die Fenster sind deswegen so abgedichtet, weil es draußen Verhältnismäßig laut ist, durch eine Umgehungsstraße und auf der anderen Seite die Straßenbahn. Trotzdem habe ich das Gefühl, das die Fenster nicht Nass sein sollten, da die Raumfeuchtigkeit dadurch ja auch recht hoch ist. Gerade auch im Winter kann man doch sicherlich aber nicht verlangen das Fenster auch Nachts offen zu lassen, oder? Zumal ja das im Widerspruch zum Zweck der Fenster steht: Weil es draußen laut ist.

      Unterpunkt, zu Punkt 2:
      Im Schlafzimmer war über dem Fenster in der Ecke Schimmel. Ich habe sofort gehandelt und Schimmelreiniger ohne Chlor drauf gemacht und es einwirken lassen. Danach abgewischt. Nun ist der Schimmel weg. Sorgen bereitet es mir trotzdem. Der Nachbar hat wohl das gleiche Problem, das da Schimmel ist. Ihm war man vor, das er nicht richtig Lüftet. Das glaube ich aber kaum. Es ist übrigens über uns nur der Dachboden, auf dem man die Wäsche aufhängt. Der ist aber stets gut belüftet.

      -- Frage auch hier: Was kann und sollten wir machen? Wozu ist der Vermieter Verpflichtet und wie sollte ich ihn am besten darauf hinweisen?

    • Die Toilettenspülung ist defekt. Oft läuft das Wasser einfach nach. Man Spült und der Kipper geht zurückt und das Wasser läuft wieder in den Behälter. Manchmal, läuft dann aber auch ohne ersichtlichen Grund das Wasser einfach nach, sodass man nochmal Spülen muss und danach den Kipper runterdrücken. Dann geht es.
      -- Frage: Muss der Vermieter dies Reparieren oder ist das unsere Aufgabe? War alles bereits so eingebaut.
    • Die gute >!< alte>!< Gastherme :D ;) Die hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Der schrank, der drum ist nimmt uns gut 60x60 cm Platz. Naja, das wussten wir vorher. Was aber neu ist: Sie Gluckert ganz schön laut. Also kam mal einer Vorbei, hat Wasser aufgefüllt und dampfte ab. Schornsteinfeger war auch mal da und ist wohl alles i.O.

      Man erklärte uns jedoch, das der Druck nicht unter 1 Bar oder so fallen sollte. Da ist so eine anzeige dran. Das Problem: Der Druck fällt Kontinuierlich. Mit jedem millibar weniger Druck wird das einplätschernde Wasser lauter.
      -- Frage: Muss der Vermieter da langfristig was machen oder muss ich immer wieder darauf hinweisen, sodass jemand vorbei kommt?

    So, das war jetzt einfach mal so drauf los geredet. Ich hoffe, das mir jemand helfen kann diese zahlreichen Dilemmer zu lösen und wer einen Tipp für mich hat :)

    LG

  • Ich habe einen Tipp: Suchen Sie eine andere Wohnung, welche intakt ist. Da die Mängel bei Ihrem kürzlichen Einzug schon da waren und bekannt sein hätten müssen, haben Sie kaum Aussicht dem Vermieter das anzuhängen.

    Nun zu Paraxis:
    1. Der lockeren Fliese kann man was unterschieben und weg is.
    2. Liegt an der Bauart der Fenster. Bei einfach verglasten ist das normal.
    3. Dann ist wahrscheinlich die Dichtung verkalkt oder ein Fremdkörper auf der Dichtung. Sollten Sie aber mal freinigen, nicht der Vermieter. Die Wasserrechnung zahlen Sie!
    4. Zur Therme bin ich nicht kompetent.

    Das war kein Mietrecht, so doch ein Kapitel Hauswirtschaft.

  • PeterPan_1:

    "Eine Fließe im Flur ist angebrochen und ..."
    - Sie war es sicher bereits bei Besichtigung und Anmeitung der Mietsache und ist somit kein Reklamationsgrund.

    "Dazu kommt, das die Fließen schlecht verlegt sind. Teilweise bis zu 1cm Versatz zwischen 2 Fließen."
    - Antwort wie vor. Fliesen übrigens ohne "ß".

    "Nun ist uns aufgefallen, das morgens die Fenster beschlagen sind."
    - Der Mensch sondert nachts bis zu zwei Liter Wasser als Kondensat ab. Also: Noch mehr lüften bzw. Googlesuche, um Lesestoff bis Weihnachten zu finden.

    "Im Schlafzimmer war über dem Fenster in der Ecke Schimmel."
    - Das Thema hat sooo'n Bart...

    "Wozu ist der Vermieter Verpflichtet und wie sollte ich ihn am besten darauf hinweisen?"
    - Auf § 535 BGB.

    "Die Toilettenspülung ist defekt."
    - Antwort wie vor.

    "Die gute >!< alte>!< Gastherme :D ;) Die hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Der schrank, der drum ist nimmt uns gut 60x60 cm Platz. Naja, das wussten wir vorher. Was aber neu ist: Sie Gluckert ganz schön laut. Also kam mal einer Vorbei, hat Wasser aufgefüllt und dampfte ab."
    - Ich würde die Mängel per Einwurfeinschreiben dem VM schildern und ihn unter Verweis auf § 535 BGB bitten, sie zeitnah und nachhaltig zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

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