Schönheitsreparaturen und Renovieren bei Einzug , wie sehen Rechte aus?

  • Guten Tag!
    Ich brauche Hilfe.
    Und zwar habe ich eine Wohnung gefunden, in die ich sehr gern einziehen würde. Es gibt jedoch Schwierigkeiten wegen den Schönheitsreparaturen und Renovierungen.
    Es handelt sich um einen Altbau, darin jemand über 50 Jahre gewohnt hat.
    Der alte Mietvertrag war so, dass bei Einzug renoviert werden muss, nicht bei Auszug. Der neue Mietvertrag mit mir soll aussehen, dass ich bei Einzug renoviere (was bedeutet: alte Tapeten runter, neue drauf und streichen) - dafür bleibt mir das dann später bei Auszug erspart.Das wäre für mich ok, was die Tapeten und das Streichen der Wände decken bzw Tapeten betrifft.

    Aber da hängt noch viel mehr dran, und das möchte ich klären, ob ich das bei Einzug machen muss:
    Die Wohnung hat nämlich einen
    -alten Bodenbelag (scheint PVC zu sein), der schon über 50 Jahre drin ist
    - bei den alten Fensterrahmen aus Holz blättert die Farbe schon ab. Es wurden zwar vor einigen Jahren Kunststoffenster eingebaut, aber nur die Rahmen der Fensterscheiben sind aus Kunststoff, und nicht die Rahmen drum herum, wo die Fenster samt ihren Kunststoffrahmen drin hängen. Diese äußeren Rahmen wurden bei Einbau der Kunststoffenster nicht durch Kunststoffrahmen ersetzt, sondern die alten Holzrahmen wurden drin gelassen. Und diese Rahmen sehen nicht mehr schön aus, sondern die weiße Farbe blättert ab.
    Und das bei 8 Fenstern
    - auch die 8 Heizkörper der Öl-Zentralheizung müssten wahrscheinlich neu gestrichen werden, da , so denke ich, auch über 50 Jahre nicht gemacht worden.
    Türen muss ich mir noch genauer anschauen, aber die scheinen noch ok zu sein.

    Muss ich das bei Einzug machen und Kosten tragen?
    Wie es aussieht gehen die Vormieter davon aus, dass ich das übernehmen und herrichten soll.
    Mit dem Vermieter habe ich in ein paar Tagen einen ersten Termin.
    Bis dahin muss ich Bescheid wissen.
    Der Vermieter hat sich wie es aus den Gesprächen mit dem Vormieter, der mich als Nachmieter vorstellen will, kaum um das Haus gekümmert , die Wohnung sieht innen eigentlich noch aus wie vor 50 Jahren, renoviert worden ist darin in der Zeit , so wie die Wohnung aussieht, nichts außer die Fenster ersetzt und vor ca. 30 oder 40 Jahren das Bad gefliest.
    Badewanne ist matt und stumpf, Armatur der Badewanne nicht mehr schön.
    Decken haben Risse.

    trotzdem gefällt mir die Wohnung und hat auch drumherum so einige Vorteile, wenn nur nicht diese vielen Reparaturen und Instandsetzungen wären. Ich denke schon dass man die Wohnung herrichten kann, aber wer soll das alles zahlen und übernehmen, was über das neue Tapezieren und Streichen der Wände und Decken hinausgeht?

    danke im Voraus

    2 Mal editiert, zuletzt von Carolin990 (5. Oktober 2014 um 15:11)

  • Muss ich das bei Einzug machen und Kosten tragen?

    Nein, Sie müssen nicht. Warum sollten Sie das müssen? Verstehe wer will.
    Letztendlich kommt alles auf die Vereinbarung im Mietvertrag an.

  • Guten Tag!

    wenn nur nicht diese vielen Reparaturen und Instandsetzungen wären. Ich denke schon dass man die Wohnung herrichten kann, aber wer soll das alles zahlen und übernehmen, was über das neue Tapezieren und Streichen der Wände und Decken hinausgeht?

    danke im Voraus

    Das kann ein Außenstehender nicht abschätzen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Dürfte in erster Linie vom Mietpreis abhängig sein, ob es sich finanziell gegenüber einer Wohnung im besten Zustand rechnen lässt.

  • Zuerst mal: Bist du denn sicher, dass der Vermieter an der Wohnung nichts machen will? Nach 50 Jahren ununterbrochener Vermietung macht man idR so das eine oder andere, wovor man sich in bewohntem Zustand scheut.

    Grundsätzlich darf ein Vermieter eine Wohnung in fast jedem Zustand vermieten.
    Und wenn du planst langfristig in der Wohnung zu wohnen, lohnen sich gewisse Investitionen. Ich persönlich würde lieber in eine runtergewohnte Wohnung ziehen und diese Wohnung für mich renovieren, anstatt in eine frisch renovierte Wohnung zu ziehen, die selber runterzuwohnen, und sie danach für den Folgemieter renovieren zu müssen. Letzteres ist viel frustrierender.

    Ach ja und Fensterrahmen streichen oder Boden verlegen ist nicht sooo schwer.

    Was du u.U. machen könntest, wenn der Vermieter wirklich nichts in der Wohnung machen will: lass einen Verzicht auf Eigenbedarfskündigung in den Mietvertrag aufnehmen. Nicht auf ewig, denn das wird kaum ein Vermieter machen, aber zumindest solange bis sich deine Investitionen amortisiert haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachdeckerin (5. Oktober 2014 um 19:48)

  • Vielen Dank!
    Ich warte nun das Wochenende Termin mit dem Vermieter ab, dann werde ich berichten.
    Wenn er nichts investieren will, muss ich wohl in den sauren Apfel beissen, dh außer den üblichen Renovierungsarbeiten wie Tapeten entfernen, neu tapezieren und streichen kommen noch Fensterrahmen und Heizkörper streichen, neue Bodenbeläge, Badewannenarmatur, und andere Reparatur- und Renovierungsarbeiten hinzu. Die Badewanne und Badfliesen werde ich jedoch nicht ersetzen.

  • Hallo Carolin990,
    da der Begriff "Renovieren" nicht rechtsgültig definiert ist, würde ich die Wohnung mit exaktem Übergabeprotokoll anmieten. Ich entscheide dann selbst, was wie gemacht wird. Kann mir nämliuch nicht vorstellen, dass der VM nach zwei Monaten kommt, um die "Renovierung" zu kontrollieren.

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