Fragen zum Wohn/Mietrecht

  • Sehr geehrte Damen und Herren.

    Wir haben folgendes Problem, wir besitzen und bewohnen ein Haus und haben einem Freund, dem es nicht gut ging, bei uns aufgenommen. Wir haben von vornherein gesagt, dass dies nur eine Übergangslösung ist und er sich eine Wohnung suchen soll, womit dieser auch einverstanden war. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.


    Meine Frage ist nun, kommt ein mündlicher Mietvertrag zustande, wenn vereinbart wurde, dass er monatlich für Kost, Wasser, Strom und was er sonst noch so verbraucht 300€ bezahlt?
    Über eine Miete für das Zimmer wurde nie gesprochen und wird auch nicht bezahlt.


    Meine zweite Frage wäre, ist eine Meldung in unserem Hause beim Einwohnermeldeamt gleichbedeutend mit einem Wohnrecht?


    Lg

  • Was Sie mit Ihrem Freund vereinbaren oder nicht hat mit Mietrecht so wenig zu tun wie Merkel mit Kaiser Wilhelm.
    Das ist ein Forum für Mietrecht und keines für allgemeine Probleme des Lebens.
    Von mir dazu keine Antwort.

  • Wenn über Mietzahlung nie gesprochen wurde und er auch nachweisbar keine zahlt gibt es keinen Mietvertrag.

    Die Anmeldung beim zuständigen EWA besagt lediglich des der Bürger angegeben hat dort zu wohnen, nicht das er das Recht dazu hat.

  • Was Sie mit Ihrem Freund vereinbaren oder nicht hat mit Mietrecht so wenig zu tun wie Merkel mit Kaiser Wilhelm.
    Das ist ein Forum für Mietrecht und keines für allgemeine Probleme des Lebens.


    Naja, vielleicht als Besuch...?

    [Und, Anita, das M steht wohl auf dem Kopf...? (binschonwech)]

  • Nö, bei mir heißt das EinWohnermeldeAmt:cool:


    Gut pariert!!:o
    Hmmm, und wenn da nun ZweiWohnen...? :confused:
    Wünsche noch ein schönes RestWochenEnde.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Oktober 2014 um 10:54)

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