Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage, ob der Vermieter so etwas überhaupt machen darf, und wie ich am besten mit dem Vermieter damit umgehen sollte...
Wir haben am 28.09.14 eine Wohnungsabnahme mit dem Vermieter ohne Beanstandung erledigt.
Am selben Tag haben wir die letzten Sachen ausgeräumt und sind dann mit vier Mülltüten zu 40 Ltr. zum Container der Wohnanlage gegangen.
Bevor wir den Müll entsorgen konnten, sahen wir dort einen Nachbarn stehen, der uns die Müllentsorgung verbieten wollte. Angeblich hätten wir die Tonne bereits bis zum Anschlag gefüllt. (hatten wir nicht)
In der Wohnanlage gibt es nur eine 1100Ltr. Tonne für 30 Haushalte. Seit Jahren ist bekannt, daß diese eine Tonne nicht ausreichend ist.
Wir entsorgten unseren Müll (Hausmüll) und fuhren ab. Schließlich ist die Müllgebühr ja in der Miete enthalten und wir haben keine übermäßigen Mengen oder Müllfremde Sachen entsorgt.
Zumal wir in den vergangenen 6 Wochen gar nicht dort waren und von uns in dieser Zeit kein Müll angefallen ist.
Gestern erhielt ich folgende Mail vom Vermieter:
Zitatheute war großer ALARM in der Anlage, weil Sie die Mülleimer vollgestopft haben.
Ich hatte böse Anrufe auf dem Anrufbeantworter und mehrfache Beschwerden, die darin münden, dass vom Hausverwalter eine Sonderleerung der Mülltonnen durchgeführt wird.
Das wird nicht billig und die Kosten werde ich an Sie weitergeben müssen.
Die Kaution kann ich aufgrund dieser Zusatzkosten und übrigens auch wegen der Heizkostenabrechnung 2014 erstmal nicht freigeben.
Wir sind auf die Rückzahlung der Kaution dringend angewiesen, ich bin mir auch nicht sicher, ob dieses Vorgehen des Vermieters überhaupt rechtens ist.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Darf der Vermieter ohne vorherige Ankündigung einfach eine Sonderleerung der Gemeinschaftstonne auf unsere Kosten beauftragen?
Wie gehe ich am besten damit um?