Maklerprovision zurückfordern

  • Hallo allerseits.
    zunächst der Sachverhalt:
    Der Makler der mir meine ehemalige Wohnung vermittelt hat, ist von einem anderen Immo******nmakler beauftragt worden. Des Weiteren betreut er als Makler das komplette Gebäude (ca. 50 Wohnungen, die alle dem "Vermieter" gehören). Auch ein von mir später angeforderter zweiter Schlüssel und sämtliche anderen Dinge, mit Ausnahme der Kündigung, habe ich mit dem Makler abgeklärt. Auch hat er offensichtlich mich als Mieter ausgesucht. Den Vermieter habe ich nie gesehen. Lediglich die Unterschrift eben diesem ist unter dem Mietvertrag.

    Jetzt nun zur Frage.
    Kommt es in Betracht, die Maklerprovision zurückzufordern, da
    a) entweder der Makler in einem Engen wirtschaftlichem Verhältnis steht, oder
    b) der Makler offensichtlich auch der Verwalter der Wohnung ist ( er beauftragte auch (zu Unrecht) den Maler nach Beendigung des Mietverhältnisses), oder
    c) ein Makler keinen anderen Makler zur Wohnungsvermittlung einsetzen darf.

    Danke für Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Goldobare

  • Darf ein Makler einen Makler beauftragen?
    In meinem Fall ist der Eigentümer ebenfalls eine Immobilienfirma, die die Vermittlung von Wohnungen übernimmt.
    Hier stellt sich für mich die Frage, ob es nicht eine Gefälligkeit zugunsten des aktuellen Maklers ist und ob dies, wie gesagt, überhaupt rechtens ist.

    Gruß

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