Beiträge von Goldobare

    Jedoch belaufen sich die Kosten für die Sonderentleerung auf 116€. Geringfügig mehr.

    Müllabfuhr ist Sache der Gemeinde. Demnach können die Kosten je nach Gemeinde variieren. Ich bezog mich da auch meine Heimat :)

    Was bitte ist "Auszugsmüll"

    Zum Auszugsmüll dürfte alles gehören, was nicht dem normalen Hausmüll zuzuordnen ist. Dazu gehören auch zum Beispiel Haushaltsgegenstände die im Rahmen eines Umzuges nicht mehr benötigt werden. Auch gehören Tapeten (auch Reste) nicht in den Hausmüll. Und auch wenn Sie sagen es seien "lediglich" 4 mal 40 l Tüten so erscheint es doch mehr als das gewöhnliche Müllaufkommen.

    Die Behauptung stützt sich auf die Aussage einiger Nachbarn, daß die Tonne VOR der Befüllung durch uns bereits randvoll war kann durch Zeugen belegt werden.

    Die Zeugen unbedingt in der Hinterhand behalten.
    Fraglich ist darüber hinaus, ob er es rechtfertigen kann, dass, wenn Sie 4 Tüten entsorgen, eine Mülltonne für ein 30 Haushalte Gebäude ohne Ihren müll noch 10 Tage ausgereicht hätte. Selbst wenn jeder Haushalt nur eine Tüte produziert hätte, dann wäre die Tonne mehr als ausgelastet.

    Hallo,

    Zunächst zur Kaution:
    Der Vermieter kann die Kaution insbesondere auch im Bezug auf die Betriebskostenabrechnung zurückhalten. Dies aber nur in maximal 3 facher Höhe der Betriebskostenvorauszahlung. Also beispielsweise 450 Euro wenn er 150 an Vorauszahlungen verlangt hatte. Sollten weitere Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten worden sein, die noch beseitigt werden müssen, dann kann er auch die volle Kaution zurück behalten. Dazu gibt es eine Frist von 6 Monaten.

    Zu den Mülltonnen:
    Ja er kann die Kosten der Sonderleerung auf Sie abwälzen, wenn diese von Ihnen verursacht wurde. Die Begründung, dass diese zu klein ist kann entlastend für Sie wirken. Die Größe der Mülltonne wird dabei in der Regel anhand der Personenanzahl festgemacht. Bei 30 Haushalten wäre die Größe nur angemessen, wenn alles Einzelhaushalte wären. Da gehe ich aber erst mal nicht von aus. Also kann man sagen, dass die Kapazität der Mülltonne ungefähr 20-30 l pro Person betragen muss. Eine Sonderleerung dürfte in etwa 70 -80 € kosten.

    Darf ein Makler einen Makler beauftragen?
    In meinem Fall ist der Eigentümer ebenfalls eine Immobilienfirma, die die Vermittlung von Wohnungen übernimmt.
    Hier stellt sich für mich die Frage, ob es nicht eine Gefälligkeit zugunsten des aktuellen Maklers ist und ob dies, wie gesagt, überhaupt rechtens ist.

    Gruß

    Hallo allerseits.
    zunächst der Sachverhalt:
    Der Makler der mir meine ehemalige Wohnung vermittelt hat, ist von einem anderen Immo******nmakler beauftragt worden. Des Weiteren betreut er als Makler das komplette Gebäude (ca. 50 Wohnungen, die alle dem "Vermieter" gehören). Auch ein von mir später angeforderter zweiter Schlüssel und sämtliche anderen Dinge, mit Ausnahme der Kündigung, habe ich mit dem Makler abgeklärt. Auch hat er offensichtlich mich als Mieter ausgesucht. Den Vermieter habe ich nie gesehen. Lediglich die Unterschrift eben diesem ist unter dem Mietvertrag.

    Jetzt nun zur Frage.
    Kommt es in Betracht, die Maklerprovision zurückzufordern, da
    a) entweder der Makler in einem Engen wirtschaftlichem Verhältnis steht, oder
    b) der Makler offensichtlich auch der Verwalter der Wohnung ist ( er beauftragte auch (zu Unrecht) den Maler nach Beendigung des Mietverhältnisses), oder
    c) ein Makler keinen anderen Makler zur Wohnungsvermittlung einsetzen darf.

    Danke für Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Goldobare

    Hallo,
    zunächst möchte ich hier kurz den Sachverhalt schildern.

    Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung stellte der Makler fest, dass die Wohnung unrenoviert ist. Ich habe mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass die Renovierungsklauseln in meinem Mietvertrag unwirksam sind. (Urteile vorhanden)
    Leider habe ich mich dazu "nötigen" lassen, auf dem Übergabeprotokoll zu unterschreiben, dass ich mit der Beauftragung eines Malers einverstanden bin. Dies geschah aber nur, weil ich
    a) zur Arbeit musste
    b) der Nachmieter (5 Tage vor dem Mietende) mit gepacktem Umzugswagen vor der Tür stand und die Helfer
    sagten, sie hätten kaum Zeit und wollten anfangen.
    c) der Makler sich auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag berufen hat.
    d) der Makler und die Nachmieter sich nicht auf eine von mir angebotene Nachbesserung der Malerarbeiten
    eingelassen hat.
    Auch wurde keine Frist zur Nachbesserung gegeben.
    Nun meine Fragen.
    Kann ich das Übergabeprotokoll anfechten, weil ich a) Im Irrtum darüber war, dass die Forderung nicht rechtens war oder b) wegen Täuschung? Der Makler muss ja wissen, dass es nicht rechtens ist. Vor allem, da er im Nachhinein sagte, dass die das immer so (Auszugsrenovierung vom Maler machen lassen) machen würden.
    Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Urteile drüber?

    Ich wende mich auf diesem Wege an die Gemeinschaft, da ich meine Chancen auslooten wollte. Eine Erstberatung beim Anwalt ist teuer und ohne eine Tendenz würde ich mir den Weg sparen.

    Danke an Alle!!
    Goldobare

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