Nachträgliche Forderung des Vermieters, trotz Übergabeprotokoll

  • Hallo, ich habe folgendes Problem...
    Zum 30.06.14 kündigte ich meine Wohnung. Bei der Übergabe wurden einige Mängel festgestellt, welche ich beseitigen sollte.
    Der Vermieter verlangte, die komplette Wohnung zu tapezieren und zu streichen, die Türen und Zargen zu lackieren und die Verlegung eines neuen Laminatbodens.
    Da mein Sohn, welcher ca 6 Monate die Wohnung allein bewohnte, dort einige Schäden verursacht hatte, akzeptierte ich die Forderungen und erledigte alle geforderten Arbeiten fachmännisch und gewissenhaft.
    Der Vermieter hatte mir dazu eine Frist von 4 Wochen eingeräumt.
    Am 31.07.14 erfolgte dann eine erneute Abnahme der Wohnung. In dem neuen Übergabeprotokoll bestätigte der
    Verwalter mir die fachmännische Ausführung der Arbeiten und es wurden keine weiteren Forderungen gestellt.

    Heute allerdings rief mich mein ehemaliger Vermieter an und behauptete, der komplette Laminatboden wäre "aufgebrochen" und das in sämtlichen Räumen. Der Boden wäre nicht ordentlich verlegt worden.
    Er fordert nun erneut die Beseitigung des Schadens.

    Während der Renovierung fiel auf, dass die Fenster in 2 Räumen sehr undicht waren und bei starkem Regen sehr viel Wasser in die Wohnung gedrückt wurde. Darauf wiesen wir den Verwalter hin und er stellte Schäden fest, die wohl durch einen Sturm (Ela) verursacht worden waren. Ich nehme an, dass der Laminatboden durch eindringendes Regenwasser beschädigt wurde, das ist aber nur eine Vermutung.


    Nun meine Frage: Darf der Vermieter jetzt diese Forderung stellen?
    Ich habe das Übergabeprotokoll und auch 2 Zeugen, dass die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben wurde.

    Ich habe keine Ahnung, wie ich jetzt reagieren soll und bin gerade ziemlich verzweifelt.

    Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Liebe Grüsse

  • Wenn bei der Übergabe keine Beanstandungen waren, gilt das.
    Das Laminat kann nur bei Nässe aufbrechen und den Beweis, das Sie die Nässe verursacht haben, soll er beibringen.
    Auf einen Zuruf hin brauchen Sie nicht zu reagieren.

  • du haftest ja nicht dafür, dass der Laminatboden jetzt 5 Jahren im einwandfreien Zustand ist. Du hast deine Leistung erbracht und übergeben. Damit der Zustand so erhalten bleibt, ist Sache des neuen Eigentümers/Besitzers. Das Übergabeprotokoll ist für dich bindend.

  • Hallo,

    ich wäre mir da nicht so sicher.

    Wenn Laminatboden nicht fachgerecht verlegt ist, kann er auch ohne Feuchtigkeit "aufbrechen". Laminat muss rundherum mit einem Dehnungsabstand verlegt werden. Sonst reicht es, dass er an einer Stelle (z.B. Türrahmen) nicht ausreichend eingeschnitten wurde und sich dazwischen verspannen kann. Da reicht 1 mm der dazu führt, dass das Laminat im Raum über die gesamte Länge hochgedrückt wird. Dann wäre das keine fachgerechte Ausführung und ein verdeckter Mangel, der erst später sichtbar wurde. Am besten du schaust dir das mal an. Wenn es so ist, reicht es, dass das Laminat an den Stellen, wo es anliegt freigesschnitten wird. Dann siehst du auch, ob es nicht doch ein Feuchtigkeitsschaden ist.


    Für mich wäre es eher fraglich, ob der Vermieter überhaupt das Recht hatte so viele Arbeiten zu fordern. Ich weiß nicht wie die Wohnung aussah, als dein Sohn ausgezogen ist, aber eine Komplettrenovierung inkl. Fussboden scheint mir schon sehr viel zu sein.

    Gruss
    H H

  • Leider kann ich in meinem Thema nicht antworten, da komischerweise der Antwort-Button fehlt. Deshalb möchte ich mich hier bei Allen für die schnellen Antworten bedanken.
    Da heute noch ein weiterer Brief mit Forderungen einging (Heizkörper lackieren z.B.) habe ich mich jetzt an den Mieterschutzbund gewandt.
    Mal sehn was daraus wird :)

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