Mietnachforderung bei Wohngemeinschaft

  • Hallo,
    kurz zur Situation:
    Ich habe mit meiner (Ex)Freundin zusammengewohnt, beide als Hauptmieter. Miete haben wir beide 50:50 bezahlt, wobei sie die Miete auf mein Konto überwiesen hat und ich dann an Vermieter (wir haben keine Vertragliche Regelung).
    Sie hat dann einen neuen kennengelernt und mich verlassen (und sagen wirs mal so, es war keine gute trennung). Da sie sich die Wohnung nicht alleine leisten kann, habe ich die Wohnung übernommen und sie sucht sich was neues. Auf meine Frage am Anfang, ob sie die Wohnung nicht kündigen will um aus dem Mietvertrag zu kommen, gabs keine Reaktion.
    Bei ihrem Auszug haben wir dann auf mein Bestreben gemeinsam gekündigt, aber der Mietvertrag mit ihr lief dann noch 3 Monate und sie meint jetzt, dass sie nichts bezahlen muss, da sie nicht mehr hier gewohnt hat.

    Ich weiß, dass sie die Miete weiter zahlen muss, solange wie der Vertrag läuft. Aber wie sieht es mit den Nebenkosten, Strom und Internet aus?

    Zählt das als Mietschulden von ihr, also mit der Fälligkeit und dem damit automatisch folgenden Verzugs (inklusive Verzugszinsen) oder muss ich mahnen? Die Miete habe ich vollständig in der Zeit an den Vermieter bezahlt.

    danke im Voraus

  • Hallo,


    Ich weiß, dass sie die Miete weiter zahlen muss, solange wie der Vertrag läuft. Aber wie sieht es mit den Nebenkosten, Strom und Internet aus?

    Zählt das als Mietschulden von ihr, also mit der Fälligkeit und dem damit automatisch folgenden Verzugs (inklusive Verzugszinsen) oder muss ich mahnen? Die Miete habe ich vollständig in der Zeit an den Vermieter bezahlt.

    Jeder hat seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Sprich, solange das Mietverhältnis läuft, muss man den Mietzins und die vereinbarten Vorauszahlungen für die Betriebskosten leisten.

    Beim Internet, Strom, Fernsehen oder ähnlichem kommt es darauf an, wer Vertragspartner ist. Zu Mietschulden zählt das definitiv nicht, da es nichts mit dem Mietverhältnis zu tun hat, sondern es sind separate, autarke Verträge. Wenn jetzt das Internet bspw. auf deinen Namen läuft und du Vertragspartner bist, dann ist deine Ex nicht zur Zahlung verpflichtet, es sei denn es besteht eine Abmachung/Vereinbarung zwischen euch, die oft aber nicht vorliegt.

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