Nebenkosten 3 Jahre rückwirkend

  • Hallo,

    wir haben heute eine Nebenkostenabrechnugn für den Zeitraum Jan-Dez 2013 erhalten. Der der allgemeinstrom extrem hoch war, Nachzahlung von 600€, habe ich nachgefragt, wie das zustande kommt. Die Antwort war, der Energielieferant konnte die Jahre 2011 und 2012 erst mit der Abrechnugn für 2013 abrechnen. Nun meine Frage: Wir haben im letzten Jahr auf der Abrechnugn keinen Hinweis gehabt, das der allgemein Strom nicht korrekt abgerechnet werden kann. Heir wurden scheinbar pauschal nur 200€ angesetzt. Laut der Hausverwaltung dürfen sie das so lange rückwirkend nachberechnen, da es nicht ihr Verschulden ist.
    Ich finde das alles etwas merkwürdig. Denn der Abrechnugnszeitraum von 12 Monate stimmt ja so gar nicht mehr mit der Summe überein. Den zeitraum von 12 Monaten dürfen sie aber laut Gesetzt nicht ändern. Ist das so richtig und müsse wir das zahlen?

    Vielen Dank vorab für Tipps!

  • Zitat

    Laut der Hausverwaltung dürfen sie das so lange rückwirkend nachberechnen, da es nicht ihr Verschulden ist.

    Richtig.

    Allerdings ist es schon merkwürdig das ein Anbieter 2 Jahre lang nicht abrechnen kann.

    Laß Dir die Originalrechnung vorlegen.

  • Hallo,

    noch mal eine Anmerkung. Wir haben im letzten Jahr auf der Abrechnung schon einen Betrag von 200€ abgerechnet bekommen. Jetzt kommt quasi eine Nachberehchnung für einen schon abgerechneten Betrag. Auch komisch, auf der aktuellen Abrehcnugn ist der Zeitraum ja nur 2013. Die Frage ist wirklich, ob ein schon abgerechneter Zeitraum noch mal auf der aktuellen nachberehcnet werden darf, ohen das ich den Zeitraum ausweite. Ist wirklich etwas verzwickt und schwer zu erklären, ich hoffe es ist verständlich.

  • Die Frage ist wirklich, ob ein schon abgerechneter Zeitraum noch mal auf der aktuellen nachberehcnet werden darf, ohen das ich den Zeitraum ausweite.

    grundsätzlich nicht, außer dem Vermieter trifft kein Verschulden. Mehr kann man hier zu deinem Sachverhalt, wie angegeben, nicht sagen.

  • Wir haben im letzten Jahr auf der Abrechnung schon einen Betrag von 200€ abgerechnet bekommen. Jetzt kommt quasi eine Nachberehchnung für einen schon abgerechneten Betrag. Auch komisch, auf der aktuellen Abrehcnugn ist der Zeitraum ja nur 2013. Die Frage ist wirklich, ob ...


    ... ein weiterer Grund, alle Originalunterlagen einzusehen.

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