Erste Wohnung / Bürgschaft der Eltern

  • Hallo,

    ich werde bald mit einem Bekannten eine Wohnung beziehen. Unsere erste Wohnung.

    Da wir beide zu wenig verdienen (Ausbildung) soll ein Elternteil mit in den Mietvertrag. (als Sicherheit)

    "Grundsätzlich können Sie die Wohnung anmieten. Wir müssen aber zumindest 1 Elternteil mit als Vertragspartner in den Mietvertrag aufnehmen."

    Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören, da mir das ganze hier völlig neu ist und ich keine Ahnung habe was da auf mich zu kommt. Ich habe im Netz gelesen, dass es nicht empfohlen wird...

    Auch habe ich eine Seite gefunden, die eine "Mietkautionsbürgschaft" anbietet. (kautionsfrei.de)
    Was ist von so Dingen zu halten? Ich bin sehr skeptisch und kritisch und möchte daher alles perfekt und mich vorher gründlich schlau machen ob es nicht doch Wege gibt, die mir zu gunsten kommen, ich sie aber nicht direkt "sehe".

    Ich freue mich auf Hilfe

    Grüße
    der Pflanzenfresser

    Einmal editiert, zuletzt von Pflanzenfresser (30. September 2014 um 13:40)

  • Hallo,
    der Vermieter will, dass ein Elternteil mit in den Vertrag kommt, damit er einen "sicheren Zahler" hat. So etwas ist grundsätzlich immer etwas kritisch, da dieses Elternteil auch für den Partner des eigenen Kindes haftet.

    Z.B. dein Vater wird als Vertragspartner eingetragen. Nach 1 Jahr ziehst du aus und dein Freund behält die Wohnung. Wenn er keine Miete mehr bezahlt oder einfach untertaucht, muss dein Vater für die Miete geradestehen (notfalls auch für eine verwüstete Wohnung).
    Alternativ könnte man eine unbegrenzte Bürgschaft anbieten, was aber seitens der Zahlungsverpflichtung auf das selbe hinausläuft.

    Eine normale Mietbürgschaft der Eltern oder von dritter Seite wird dem Vermieter wohl nicht reichen, da dann max. 3 Monatsmieten abgesichert sind. Bei den Kautionsbürgschaften aus dem Internet ist es Geschmackssache, ob man bereits ist die monatlichen Gebühren für die Bürgschaft zu zahlen. Dann ist zu prüfen, ob der Vermieter das überhaupt akzeptiert.

    Auch wenn es grundsätzlich nicht zu empfehlen ist, gibt es sicher Konstellationen in denen ein Elternteil als Vertragspartner beitreten kann. Aus Sicht der Vermieter ist es nicht ganz unverständlich. Die kennen ihre zukünftigen Mieter nicht und sagen sich "wenn nicht einmal die Eltern für diese Kinder geradestehen, warum soll ich die als Mieter nehmen".

    Es kommt sicher auch darauf an, wo ihr wohne wollt und wie angespannt die Situation dort ist. Bei großer Nachfrage könne Vermieter nahezu alles durchsetzen.

    Gruss
    H H

  • Hallo Pflanzenfresser :)

    Also mein Sohn und seine Freundin, beide auch in der Ausbildung, die Freundin noch nicht volljährig - sind auch zusammen gezogen. Der Vermieter wollte ebenfalls von beiden Eltern eine Unterschrift zur Absicherung.
    Wir haben die Bürgschaft zeitlich begrenzt bis die Ausbildung beendet ist, ich empfinde das nicht als schlimm - man muss froh sein Vermieter zu finden, die ein so junges Paar überhaupt nehmen (wer weiss wie lange das hält und dann ziehen sie wieder aus, laute Musik, etc.)
    Selbst wenn die Freundin wieder ausziehen sollte, wird ja mein Sohn nicht wieder zurück kommen wollen, sondern alleine wohnen bleiben. Natürlich unterstütze ich ihn dann finanziell. Dass er durchbrennt und uns Eltern mit den Kosten sitzen lässt - also das wird sicherlich nicht passieren, dafür kenne ich doch mein Kind gut genug.
    Also wie gesagt: ich habe diese Bürgschaft zeitlich begrenzt, gerne unterschrieben.

    Gruß von
    frauhohmann

  • Zitat

    Alternativ könnte man eine unbegrenzte Bürgschaft anbieten, was aber seitens der Zahlungsverpflichtung auf das selbe hinausläuft.

    Eine unbegrenzte Bürgschaft? Bürgschaften sind generell auf 3 Kaltmieten beschränkt (BGHZ 107, 210).

    Siehe auch hier: Die Mietb

    Bei den Kautionsbürgschaften bin ich generell zwiegespalten. Es gibt solche und solche. Die von Dir genannte kann ich nicht empfehlen.
    Fehlt das Bargeld, würde ich es erst einmal bei der Bank probieren. Die Bürgen manchmal auch, wobei ich aufgrund eures (vermutlich) geringen Einkommens nicht denke, dass das bei Euch der Fall sein wird.
    Probiert es einfach mal bei diversen Versicherungsanbietern. Ich selbst weiß, dass die R+V sowas anbietet.
    Ansonsten wurde aber schon erwähnt, dass der Vermieter derartige Bürgschaften/Kautionen nicht annehmen muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger:
    freiwillige angebotene Bürgschaften eines dritten sind auch bei Mietgeschäften unbegrenzt möglich. Der Vermieter ist zwar nicht berechtigt mehr als 3 Monatsmieten zu fordern, der Mietbewerber kann aber mehr anzubieten (BGH, Urteil vom 07.06.1990 – IX ZR 16/90).

    Die unbegrenzte Bürgschaft ist ein propates Mittel von Eltern Zweifel an der Bonität ihrer studierenden Kinder zu zerstreuen. Die Aufnahme eines Elternteils in den Mietvertrag ist da eher umstritten und funktioniert nicht immer.

    Gruss
    H H

  • Hallo,
    was ist denn wenn das Elternteil Harz4 Empfänger ist?

    Dann macht eine Bürgschaft wenig Sinn. Wie auch, wenn der Vermieter im Zweifel nichts pfänden kann?

    Womit sollte der Hartz4-Empfänger denn auch Bürgen? Geld hat er ja selbst keins.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Vermieter kann von Eltern volljähriger Kinder dann eine Bürgschaft verlangen, wenn sie nicht allein in der Lage wären, die Wohnung zu finanzieren, z. B. als Studenten. Es ist zu bedenken, dass bei mehreren Hauptmietern jedes WG-Mitglied beim Ausfall der anderen Mieter für die volle Mietsumme und sonstige Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag haftet (§ 421, § 427 BGB).
    falls du nach der Ausbildung dir den Traum vom Eigenheim erfüllen willst kann ich dir die Seite empfehlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanja1986 (10. Oktober 2014 um 16:14)

  • Zitat

    Das bedeutet ich kann das Elternteil nicht als Bürge eintragen/ der Vermieter akzeptiert ihn nicht?


    Vermutlich nicht. Wenn der VM schlau ist, wird er den Bürgen überprüfen und feststellen, dass der ihm im Ernstfall gar nichts bringt.

  • Zitat

    Kommt als Alternative eine Mietbürgschaft der Bank in Frage? habe was von einem Mietbürgschftskonto gehört. Was hat es damit auf sich?


    Wenn du die Frage jetzt auch wieder komplett löschst, macht der Thread bald keinen Sinn mehr.
    Banken bürgen nur in Höhe einer Kaution, aber ganz sicher nicht unbegrenzt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!