Vermieter droht mit Kündigung/ARGE hat Miete nicht pünktlich überwiesen

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe, das ich hier einige Tipps zur weitere Vorgehensweise bekommen kann.

    Es geht um folgenden Sachverhalt:

    Seit Januar 2010 bezieh ich leider Gottes ALG II,seitdem kommt es auch wieder zu Problemen mit meiner Vermieterin.

    Es ging schon im Januar damit los, das mein EX-AG das letztes Gehalt nicht gezahlt hat und die Bearbeitung durch die ARGE bis Mitte Januar gedauert hat.
    Habe diesen Sachverhalt damals meiner Vermieterin mündlich mitgeteilt, diese erklärte sich auch mit einer Mietzahlung zum Mitte des Monats einverstanden. 2 Tage hatte ich die schriftliche Abmahnung wegen Mietrückstand im Brifkasten.

    Die weiteren Mieten gingen pünktlich ein bis zur Mai-Miete, da ich zu diesem Zeitpunkt via Zeitarbeit für kurze Zeit einen Arbeitsplatz hatte und durch Verrechnung der ARGE-Zahlung mit dem Gehalt, das erst am 15. des Monats gezahlt wurde durch den AG, die Miete zum 1. des Monats nur zur Hälfte zahlen konnte und der Rest zum 15. des Monats.
    Diese konnte ich aber meiner Vermieterin nicht mitteilen, da diese sich bis zum 10.05. im Ausland befunden hat.
    Habe direkt nach ihrer Rückkehr das Gespräch mit ihr gesucht, keine Chance bzw. mit der Dame ist keine Klärung möglich.

    So,seitdem ist die Miete immer püntlich überwiesen worden bis auf die jetzige. Ich habe mit der ARGE im August vereinbart, das diese die Miete ab sofort an die Vermieterin überweist und diese auch darüber informiert.
    Mein Geld zum LEbensunterhalt war am 02.09.. auf dem Konto,daher bin ich davon ausgegangen,das dann auch die Miete raus ist.
    Am 03.09.,also gestern abend klingelt die Dame bei mir und fragt nach Miete. Wir sind so verblieben, das sie bis Montag wartet und mir dann Bescheid gibt, ob die Miete eingegangen ist oder nicht, damit ich das ganze mit der ARGE klären kann.

    Heute morgen klingelt sie wieder und macht mich vollends zur Sau,droht mit Kündigung usw., weil die Miete noch nicht da ist.
    Sie ist im Recht ihrer Meinung nach und spricht jetzt die Kündigung aus, teilte sie mir mit. Ich wäre unzuverlässig, es würde nur Probleme mit der Mietzahlung geben usw.

    Fakt ist: Bis zu meiner Arbeitslosigkeit war die Miete JEDEN Monat überpünktlich auf ihrem Konto, und das 1,5 Jahre lang. Seit der Arbeitlosigkeit ist jetzt 3x zu Verzögerungen gekommen, die ich ihr mitgeteilt habe.
    Fakt ist auch,das es mündliche Absprachen gab, die sie anscheinend ziemlich schnell wieder vergessen hat und es seitdem immer wieder zu Streitereien kommt.
    Heute ging es schon so weit, das sie mir mit der Polizei gedroht hat,um mich aus dem Haus zu bekommen.

    Ich weiß langsam nicht mehr weiter...ich suche schon nach einer neuen Wohnung, aber vorrangig muss erst mal Arbeit her. Langsam habe ich hier keinen Nerv mehr.

    Vielleicht hat ja hier jemand Tipps für mich.

  • So...
    ich habe da noch eine kurze Frage. Und zwar geht es um den Stellplatz,den ich momentan noch mitgemietet habe.

    Im Mietvertrag stht dazu nur:
    Vermietet werden
    eine Wohnung, 50,5 qm
    ein Stellplatz

    Es ist mit keinem Wort erwähnt,das der Stellplatz an die Wohnung gebunden ist.
    Kennt sich da jemand aus, wie die genaue Formulierung zu sein hat in diesem Falle?
    Oder wo man das ganze nachlesen kann?

    Fakt ist nämlich, das ich den Stellplatz seit Mai nicht mehr benötige und ich mir die 50,00€ dafür gerne einsparen würde,wenn möglich.

  • Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand sind in § 543 BGB geregelt. Dort heißt es:

    Zitat

    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    Beide Voraussetzungen sind in Schilderung hier absolut nicht gegeben. Im übrigen muss auch eine fristlose Kündigung noch immer schriftlich erfolgen.

    Insbesondere die Drohung der Vermieterin mit der Polizei finde ich recht amüsant. Die wartet sicherlich nur auf solch einen Anruf der Vermieterin (Ironie aus).

    Unter Berücksichtigung der bereits geposteten Links kann die Vermieterin höchstens Verzugszinsen für verspätete Zahlungen berechnen.

    Zum Stellplatz: Dieser, auch wenn nicht näher bezeichnet, ist Bestandteil des Mietvertrages. Für einen Verzicht auf den Stellplatz ist das Einverständnis beider Vertragsparteien nebst einer Änderung des Mietvertrages (durch Nachtrg möglich)erforderlich.

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