Drohung des neuen Eigentümers

  • Der neue Eigentümer hat mir ganz klar gesagt( ich habe es schriftlich per email): wenn ich an einer Fortsetzung des MV interessiert sei, hätte ich den neuen MV zu unterschreiben.

    Jetzt liegt mir tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung vor. Einspruch erfolgte.

    Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern? Es sind schon 4 Wochen vergangen.

    Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?

    Vielen Dank, für jeden Tipp, Hinweis bin ich wirklich dankbar.

  • Zitat

    Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern?

    Einige Monate bis 1 Jahr oder länger.

    Zitat

    Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?

    Möglich.


    Zitat

    Vielen Dank, für jeden Tipp, Hinweis bin ich wirklich dankbar.

    Trotzdem schon mal nach einer neuen Wohnung suchen.

  • Richard:

    "Der neue Eigentümer hat mir ganz klar gesagt( ich habe es schriftlich per email): wenn ich an einer Fortsetzung des MV interessiert sei, hätte ich den neuen MV zu unterschreiben."
    - Quatsch hoch drei. Der Folge-Vermieter hat den MV unabgeändert (bis auf seine Daten und Bankverbindung) zu übernehmen.

    "Jetzt liegt mir tatsächlich eine Eigenbedarfskündigung vor."
    - Mit welcher Begründung?

    "Einspruch erfolgte."
    - Widerspruch.

    "Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern? Es sind schon 4 Wochen vergangen."
    - Siehe anitari.

    "Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?"
    - Latürnich. Und wenn die Angelegenheit gerichtlich zu Deinem Gunsten geklärt sein wird, würde ich Strafanzeige wegen Verdachts der Nötigung erstatten.

  • Richard:


    "Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?"
    - Latürnich. Und wenn die Angelegenheit gerichtlich zu Deinem Gunsten geklärt sein wird, würde ich Strafanzeige wegen Verdachts der Nötigung erstatten.

    Ich bin eher der Typ Mieter, welcher die Friedenspfeife raucht. Letztendlich habe ich dem neuen Eigner eine Änderung des Mietvertrages zugestimmt, wenn die Wohnung tatsächlich einen Mindeststandard nach Umbau/Renovierung haben sollte.
    Ich suche immer den Weg des Dialoges. Der neue Eigner ist abgetaucht. Ich höre nichts von ihm. Meine Sorge ist: muss ich nun ewig in der Erwartung einer Räumungsklage leben. Gibt es eine Frist, in welcher diese einzureichen ist? Kann ich gegen diesen "Unzustand", in welchem ich kein rechtlich geschützer Mieter bin, irgendetwas tuen, um diesen in eine rechtliche Ebene zu bringen?

  • Richard:

    "Letztendlich habe ich dem neuen Eigner eine Änderung des Mietvertrages*) zugestimmt, wenn die Wohnung tatsächlich einen Mindeststandard nach Umbau/Renovierung haben sollte."
    - Einen bestehenden MV würde ich nicht ändern, sondern bestenfalls eine Zusatzvereinbarung machen.

    "Der neue Eigner ist abgetaucht. Ich höre nichts von ihm."
    - Wie schön...

    "Meine Sorge ist: muss ich nun ewig in der Erwartung einer Räumungsklage leben."
    - Wer weiss...

    "Gibt es eine Frist, in welcher diese einzureichen ist?"
    - Nöö.

    "Kann ich gegen diesen "Unzustand", in welchem ich kein rechtlich geschützer Mieter bin, irgendetwas tuen, um diesen in eine rechtliche Ebene zu bringen?"
    - Dummes Zeugs" Es sei denn, Du hast oben*) Mist gebaut.

  • Ich bin eher der Typ Mieter, welcher die Friedenspfeife raucht.


    Ich auch.

    Zitat

    Letztendlich habe ich dem neuen Eigner eine Änderung des Mietvertrages zugestimmt, wenn die Wohnung tatsächlich einen Mindeststandard nach Umbau/Renovierung haben sollte.


    In Mietverträgen sind Optionen(wenn und aber) nicht zulässig.

    Zitat

    Ich suche immer den Weg des Dialoges.


    Ich auch.

    Zitat

    Der neue Eigner ist abgetaucht. Ich höre nichts von ihm.


    Da hat Ihre Friedenspfeife wahrscheinlich zuviel Qualm ausgespuckt.

    Zitat

    Meine Sorge ist: muss ich nun ewig in der Erwartung einer Räumungsklage leben.


    Das werden Sie wohl müssen, wenn Sie auf @Berny's Frage die Antwort weiterhin verweigern.

  • Hallo,

    bei der Sachlage würde ich mir persönlich keine Sorgen machen, dass ich eine Räumungsklage verlieren würde. Es spricht doch zuviel gegen den Vermieter.

    Der Umstand, dass erst eine Änderung des Mietvertrags gefordert und anschliessend eine Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgt. Diese unterliegt zudem sehr engen Kriterien, bezüglich Grund und Form.

    Die freie Wohnung hätte er dir anbieten müssen, wenn nicht sogar selbst nutzen können. Das mit der freien Wohnung mußt du aber beweisen können.

    Ich würde mir da keine Sorgen machen. Der Vermieter muß ja erstmal Räumungsklage einreichen, bevor überhaupt was passiert.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!