Hallo,
zunächst möchte ich hier kurz den Sachverhalt schildern.
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe der Wohnung stellte der Makler fest, dass die Wohnung unrenoviert ist. Ich habe mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass die Renovierungsklauseln in meinem Mietvertrag unwirksam sind. (Urteile vorhanden)
Leider habe ich mich dazu "nötigen" lassen, auf dem Übergabeprotokoll zu unterschreiben, dass ich mit der Beauftragung eines Malers einverstanden bin. Dies geschah aber nur, weil ich
a) zur Arbeit musste
b) der Nachmieter (5 Tage vor dem Mietende) mit gepacktem Umzugswagen vor der Tür stand und die Helfer
sagten, sie hätten kaum Zeit und wollten anfangen.
c) der Makler sich auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag berufen hat.
d) der Makler und die Nachmieter sich nicht auf eine von mir angebotene Nachbesserung der Malerarbeiten
eingelassen hat.
Auch wurde keine Frist zur Nachbesserung gegeben.
Nun meine Fragen.
Kann ich das Übergabeprotokoll anfechten, weil ich a) Im Irrtum darüber war, dass die Forderung nicht rechtens war oder b) wegen Täuschung? Der Makler muss ja wissen, dass es nicht rechtens ist. Vor allem, da er im Nachhinein sagte, dass die das immer so (Auszugsrenovierung vom Maler machen lassen) machen würden.
Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Urteile drüber?
Ich wende mich auf diesem Wege an die Gemeinschaft, da ich meine Chancen auslooten wollte. Eine Erstberatung beim Anwalt ist teuer und ohne eine Tendenz würde ich mir den Weg sparen.
Danke an Alle!!
Goldobare