Fristlose Kündigung möglich wegen Gesundheitlichen Schäden?? Dringend Rat gesucht

  • Hallo...
    Wir haben wirklich ein riesen großes Problem mit unserem Vermieter, wir bewohnen als 3er WG ( 1 Frau,2 Männer) ein 2-Familien Haus! Untere Hälfte haben wir gemietet, oben drüber wohnt unser Vermieter.

    Seit letztes Jahr November geraten wir immer öfter "bösartig" aneinander...
    Wir haben mehrere mündliche Verwarnungen bekommen, weil wir angeblich alle 2 Wochen den Hof und 1 mal wöchentlich das Treppenhaus mit der Säuberung vernachlässigen.
    Was keines Falls wahr ist... nach zahlreichen Wortgefechten die noch human abgelaufen sind, haben wir uns entschlossen "vorher-nachher" Bilder bei jeder Tätigkeit die wir hier vornehmen zu machen!! Was vom 24.1.14 bis heute auch Lückenlos vorzuweisen ist...

    Trotz dieser Bilder wurden wir mindestens einmal im Monat mündlich verwarnt, welche Verwarnung wir gleich mündlich zurück gewiesen haben (mehrmals) da wir es auch beweisen können...
    Ab diesen Zeitpunkt stürtze hier alles ins chaos
    Er wollte dieser Mappe unter keinen Umständen Aufmerksamkeit schenken, und bezeichnet uns seitdem als Lügner.

    Wir schenktem ihm keine Beachtung mehr aber er ließ nicht locker...

    Hinzu kam das er nur noch mich anging ( Frau ), er passte mich richtig ab wenn ich von der Arbeit kam oder ging, als würde das noch nicht reichen, hat er einen immer unten in der Waschküche oder im Garten abgefangen. Und wirklich jedes mal das gleiche Thema...Hausflur & Hof...Wo wir immer nur das selbe sagen konnten...wurde gemacht...

    Weil wir uns mündlich gegen seine Lügen wehren, hat er mir jetzt das Parken auf dem Hof verboten( wo ich naturlich nix machen kann), Hinzukommend wurde mir die Hundehaltung bzw. ausdrücklich Pflegehaltung (muss also nicht mal mein tier sein)von Tieren verboten, da wir einen Hund haben wollen. Und der Gibfel ist das wir bei unserem Einzug die Heizkosten erhöht haben weil wir alle Arbeiten und die Heizung im Winter ab 4 uhr morgens laufen muss... mittlerweile macht er sie halb 8 an... wir haben morgens um 4Uhr, 9 grad im Badezimmer wo wir uns waschen müssen. Abends um 20 Uhr sind es 12 grad.

    Letzte Woche hat er mich beleigt...als Weibstück... ich gehör doch auf die couch... und was Frauen überhaupt arbeiten gehen... er ist richtig vulgär geworden.. schon fast Frauenfeindlich

    Die Hauptfrage ist...
    Ich habe mittlerweile ein Artest vom Arzt das ich es nicht mehr weder Seelisch noch Körperlich in diesem Mietverhältnis aushalte... bzw das dies meiner Gesundheit großen Schaden zufugt...

    Darf ich noch heute die fristlose schreiben...

    Bitte Bitte helft mir

  • Zitat

    Darf ich noch heute die fristlose schreiben...

    Schreiben natürlich. Abgeben aber erst wenn die Mietsache vollständig geräumt und bereit zur Übergabe an den Vermieter ist.

    Allerdings hege ich starke Zweifel daran das die fristlose Kündigung wirksam ist.

    Es sei denn der Vermieter akzeptiert sie.

    Ein Attest, wenn nicht von einem Amtsarzt, das die Wohnung Ursache an der Erkrankung ist, ist Schall und Rauch.

  • Ist alles soweit möglich.... Wohung wäre heute noch geräumt...
    Er wird sie mit Sicherheit nicht akzeptieren....
    Ich kann mir nur nicht vorstellen, das ich mit solchen körperlichen (schweißausbrüche, durchfall erbrechen) und seelischen (depression) Belastungen zurecht kommen muss.... und es Rechtens ist... ich habe innerhalb der letzten 2 wochen 7kg verloren...
    die Situation greift einen ja richtig an... hätte man wirklich nicht mal mit einem Artest vom Amtsarzt ne Chance....sprich nur bei Schlimmel oder so

  • und der Vorfall mit der Beleidigung ist auch erst am We passiert...also wirklich zeitnah
    Vom rein Menschlichen her müsste man da doch Chancen haben, es geht immerhin um meine Gesundheit

  • Zitat

    hätte man wirklich nicht mal mit einem Artest vom Amtsarzt ne Chance

    Hier ist nicht das Gesundheitsamt, sondern nur ein Forum. Daher wissen wir nicht, ob der Amtsarzt ein entsprechendes Attest ausstellt.

    Aber große Hoffnungen kann ich dir nicht machen, weil eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist so leicht durchzusetzen ist.

  • Seit letztes Jahr November geraten wir immer öfter "bösartig" aneinander...
    Wir haben mehrere mündliche Verwarnungen bekommen, weil wir angeblich alle 2 Wochen den Hof und 1 mal wöchentlich das Treppenhaus mit der Säuberung vernachlässigen.
    Was keines Falls wahr ist... nach zahlreichen Wortgefechten die noch human abgelaufen sind, haben wir uns entschlossen "vorher-nachher" Bilder bei jeder Tätigkeit die wir hier vornehmen zu machen!! Was vom 24.1.14 bis heute auch Lückenlos vorzuweisen ist...
    gewiesen haben (mehrmals) da wir es auch beweisen können...

    Was sieht man denn auf diesen Bildern, daß einer mit dem Besen in der Hand dasteht? Das ist kein Beweis, daß auch
    geputzt wird. Im Gegenzug könnte der VM evtl. beweisen, daß Dreck auf der Treppe liegt.
    Daß da ein Schuh draus wird wage ich zu bezweifeln....

  • deine Antwort steht im § 543 Absatz 1 BGB: " Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

    Wenn dir das Mietverhältnis nicht länger zumutbar ist, dann kannst du fristlos kündigen. Jedoch wohnst du in einer WG und wenn alle Hauptmieter sind, dann müssen auch alle die Kündigung aussprechen. Und ob denen das Mietverhältnis nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar sind, ist fraglich. Nur eine Teilkündigung wäre nicht möglich.

  • und der Vorfall mit der Beleidigung ist auch erst am We passiert...also wirklich zeitnah
    Vom rein Menschlichen her müsste man da doch Chancen haben, es geht immerhin um meine Gesundheit

    Gleiches Recht für Alle.

    Auch Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung i. d. R. den Vermieter wegen vertragswidrigem Verhalten abmahnen.

    Erst im Wiederholungsfall darf fristlos gekündigt werden.


    Allerdings, das sprach toffer2105 schon an, kann einer von mehreren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Vertrag ohnehin nicht separat kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

    Sag mal, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin?

    Unter der Brücke ist es schon recht kühl.

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