Ein freundliches Hallo ans Forum,
Wir haben seit 4 Jahren gewerblich angemietete Räume im 1. Stock (von 4), die wir nach Übernahme auf eigene Kosten hervorragend renoviert und hergerichtet haben. Im Erdgeschoss stehen seit über 1 ½ Jahren die gleichen Räume, aber verwahrlost leer. Der Vermieter wollte gern, das wir diese Räume statt der jetzigen übernehmen, was wir abgelehnt haben.
Jetzt gibt es Streitigkeiten mit der Verwaltungsgesellschaft (nicht dem Eigentümer).
Diese stellt uns seit zwei Jahren Kosten für Treppenhausreinigung in Rechnung, mit einen umgerechneten Stundenlohn von über € 55,-Std.. Wir haben dieses mehrfach schriftlich als völlig überhöht (sittenwidrig) abgelehnt und den ortsüblichen Satz angewiesen/bezahlt.
Ferner sollen wir für Winterdienst zahlen, der nicht ausgeführt bzw. von uns selbst ausgeführt wurde.
Jetzt hat uns die Verwaltungsgesellschaft schriftlich am 23. Sep., Eingang am 26.Sep. ein Zahlungsziel bis zum 30. Sep. gesetzt und mit fristloser Kündigung gedroht.
Ist das rechtens, können die das so einfach bzw. wie können oder sollten wir dagegen vorgehen?
Das würde uns die gesamte, beschiedene Existenzgrundlage entziehen.