Nebenkosten sittenwidrig

  • Ein freundliches Hallo ans Forum,

    Wir haben seit 4 Jahren gewerblich angemietete Räume im 1. Stock (von 4), die wir nach Übernahme auf eigene Kosten hervorragend renoviert und hergerichtet haben. Im Erdgeschoss stehen seit über 1 ½ Jahren die gleichen Räume, aber verwahrlost leer. Der Vermieter wollte gern, das wir diese Räume statt der jetzigen übernehmen, was wir abgelehnt haben.

    Jetzt gibt es Streitigkeiten mit der Verwaltungsgesellschaft (nicht dem Eigentümer).
    Diese stellt uns seit zwei Jahren Kosten für Treppenhausreinigung in Rechnung, mit einen umgerechneten Stundenlohn von über € 55,-Std.. Wir haben dieses mehrfach schriftlich als völlig überhöht (sittenwidrig) abgelehnt und den ortsüblichen Satz angewiesen/bezahlt.

    Ferner sollen wir für Winterdienst zahlen, der nicht ausgeführt bzw. von uns selbst ausgeführt wurde.

    Jetzt hat uns die Verwaltungsgesellschaft schriftlich am 23. Sep., Eingang am 26.Sep. ein Zahlungsziel bis zum 30. Sep. gesetzt und mit fristloser Kündigung gedroht.

    Ist das rechtens, können die das so einfach bzw. wie können oder sollten wir dagegen vorgehen?

    Das würde uns die gesamte, beschiedene Existenzgrundlage entziehen.

  • Hallo,

    eine fristlose Kündigung wegen des Fehlens von einigen Euro wird nicht erfolgreich sein. Das muß der Rückstand schon 2 Monatsmieten betragen.

    Die Verwaltungsgesellschaft, kann euch aber Abmahnen und irgendwann fristgerecht kündigen, wenn ihr die Mieten nicht vollständig bezahlt. So gesehen habt ihr schon ein gewisses Risiko, da ihr am Ende nachweisen müßt, dass ihr die Miete zu Recht gemindert habt. Dazu gehört auch die rechtlich korrekte Ankündigung.

    Ihr könnt aber auch nicht einfach ausrechnen, wie lange ein Puzfrau im Treppenhaus ist, dann über die angesetzten Betriebskosten einen Stundensatz ausrechnen und diesen als zu teuer (oder sogar sittenwidrig) erklären. Ihr müßtet schon über ein Vergleichsangebot aufzeigen, dass es günstigere Alternativen gibt und dann den Verwalter auffordern gem. Wirtschaftlichkeitsgebot zu verfahren.

    Mit dem Winterdienst ist es ähnlich. Wenn der Verwalter einen schlechten Winterdienst beauftragt habt, müßt ihr das auch nachweisen. Gerade 2014 war es einfach zu sagen, "der Winterdienst war ja kaum da". In der Realität ist es aber so, dass der Winterdienst für die Saison beauftragt wird und man eine Pauschale zahlt. Schneit es nicht, kommt keiner und es muß trotzdem gezahlt werden.

    Wenn ich viel Zeit und Geld in eine Wohnung gesteckt hätte, wäre ich sehr vorsichtig, mit der Ausübung meiner Rechte. Das müßt ihr schon richtig machen.

    Gruss
    H H

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