Hallo zusammen,
da bei uns eine neue Wohnung ansteht haben wir in dem Mietvertrag die Kleinreparaturklausel entdeckt. Dazu haben wir allerdings ein paar Fragen bei denen Ihr uns weiterhelfen könntet.
Kosten:
einmalige Reparatur: 75€
letzten 12 Monate: 150€, höchstens aber 8% der Jahres-Grundmiete
Das heisst also das wir bis 75€ Einzelreparaturen tragen müssen, oder? Sobald es 75.01€ sind fällt dies nicht mehr unter Kleinreparatur und der Vermieter muss selbst aufkommen.
Pro Jahr (Mietjahr/Kalenderjahr??) darf die Summe der Reparaturen die 150€ nicht übersteigen.
Wofür stehen dann aber die 8% noch dabei? Wir haben eine Kaltmiete von 400€/Monat. Die 8% wären also 384€ pro Jahr. Was wäre jetzt die Obergrenze? Die 150€ oder die 384€?
Ausserdem haben wir im Internet gelesen dass im Mietvertrag stehen muss dass der Mieter die Reparaturen nicht selbst in Auftrag geben muss sondern dies Sache des VERmieter ist. Steht dies nicht im Mietvertrag ist die Klausel ungültig.
Stimmt das so? Dies fehlt nämlich bei uns im Abschnitt der Kleinreparaturen. Das würde sonst bedeuten dass wir gar nicht für solche Reparaturen belangt werden können, oder?
vielen Dank für Eure Hilfe
Gorma