Kündigungsfrist eingehalten? oder nicht?

  • liebe forenmitglieder! wir haben am mittwoch den 04.08.10 unsere kündigung per email verschickt, zwei tage später hat der vermieter genatwortet und meinte er sei im urlaub und meldet sich danach! also erhalten hat er die mail somit! empfang ist bestätigt! unsere kündigungsfrist beträgt 3 monate. nun nach dem urlaub meint er, dass wir aber nicht zum 31.10. kündigen können, sondern verständlicherweise erst zum 30.11.

    da der 1.8. ein sonntag war, ist der 4.8. der dritte werktag und somit wäre doch die kündigungsfrist eingehalten! oder nicht? wer hat recht? sind grade was verwirrt! würden uns auf eure antworten freuen! vielen dank!

  • Die Kündigung einer Wohnung per Fax oder Mail ist ungültig. Seien Sie froh, dass Ihr Vermieter überhaupt darauf eingegangen ist, er hätte auch nichts sagen müssen und Sie wären dann noch länger zur Zahlung der Miete verpflichtet gewesen.

    Eine Wohnungskündigung muss immer in Schriftform erfolgen. Und Schriftform bedeutet mit einer Originalunterschrift.

  • danke für die antwort. da der vermieter die kündigung angenommen hat, wäre das ja kein problem mit der eimail! die frage ist aber, ob der 4.8. als dritter werktag im monat august zu zählen ist, da der 1.8. ein sonntag ist!

  • Hallo Mayer,

    bislang kann ich noch nicht erkennen, dass Eure Kündigung rechtskräftig ist:

    1. Wie bereits gesagt, sie muss schriftlich original von den Vertragspartnern (also, wenn Deine Frau den MV mit unterschrieben hat, von ihr auch) unterschrieben sein und dem VM bis spätestens am 03.09.2010, 24:00, zugegangen sein - möglichst nachweislich durch/mit Zeugen in seinem Briefkasten bspw., um zum 30.11.2010 wirksam zu werden.

    2. Wenn er auch den Erhalt Eurer Email bestätigt, bedeutet das garnichts. Ihr habt dann noch längst nicht die (schriftliche) Bestätigung über die Beendigung des Mietverhältnisses.

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