Hallo, sehr geehrte/r Leser/in,
ich habe eine Frage zum o.g. Thema, vielleicht kann jemand dazu etwas kompetentes beitragen, bzgl. der Rechtslage.
Mein Stiefsohn ist Student und hat mit einem Freund eine Mietwohnung in Berlin zu 09.2013 gemietet, also vor ca. 1 Jahr. Seit ca. 3-4 Jahren sind die verlangten Nettokaltmieten in Berlin rasant gestiegen, bei Wohnungsbesichtigungen bilden sich Schlangen. Nettokaltmieten von 40-80% über dem qualifiziertem Berliner Mietspiegel sind aktuell fast schon normal. Inszwischen ist die für einen überwiegenden Bevölkerungsanteil problematische Wohnraumsituation von der Politik erkannt worden und mündet in wenigen Wochen in dem kommenden Mietpreisbremsgesetz.
Der qualifizierte aktuelle Berliner Mietspiegel für die ca. 60m², 2 Zimmer Wohnung, weist eine Nettokaltmiete von 5,23 EUR/m² aus. Als Anfangsmiete also vor einem Jahr wurde eine Nettokaltmiete von 8,03 EUR/m² im Mietvertrag vereinbart, das entspricht 153% des Mietspiegels. In wenigen Wochen soll die erste Staffelmieterhöhung greifen mit einer Nettokaltmiete von 8,68 EUR/m², das entspricht 166% des Mietspiegels. Die jährlichen Staffelmieterhöhungen enden in 10 Jahren mit einer dann zu zahlenden Nettokaltmiete, welches ca.300% des aktuellen Mietspiegel entspräche. Für mein Empfinden wird von diesen aber auch verschiedensten anderen Vermietern die aktuelle, bereits mehrjährige Mangelsituation an Wohnraum ausgenutzt und von Mietern Wuchermieten verlangt. Die vereinbarte anfängliche Nettokaltemiete liegt 53% (und damit deutllich) über dem Mietspiegel, alle weiteren jährlichen Staffelerhöhungen liegen damit deutlich weiter darüber. Was meinen Sie dazu? Sind die Staffelmieterhöhungen und ggf. auch die erste vereinbarte Nettomiete mit 53%+, erfolgreich anfechtbar oder ähnlich?
Danke für Eure/Ihre Meinung dazu.
Freundliche Grüße aus Berlin