Angegeben ist bisher keine da ich in einigen Quellen gelesen hatte eine 3 Monatige Kündigung bei der unmöbelierten Untervermietung würde reichen...
Das mit dem nicht klar kommen könnte man näher definieren. z.B. durch ständige Ruhestörung durch den selben Besuch jeden Tages und die dahin eingehende Lärmbelästigung aus gemeinsamen Räumen oder das nicht erfüllen der Haushaltsaufgaben oder das weitergeben der sämtlicher Hausschlüssel an Dritte über einen Zeitraum.
Ich bin Student und werde dieses kommende Semester meine Bachelorarbeit schreiben und bin nicht gerade gewollt unter solchen Bedingungen die einem jeden letzten Nerv rauben dies zu tun.
Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.
Eine eher letzte Frage hätte ich dann doch noch zum Thema 6 Monate Kündigungsfrist. Falls ich den Hauptmietvertrag innerhalb von 3 Monaten kündige würde dann laut Mietvertrag und Untermietvertrag der Untermietvertrag gleichzeitig erlöschen.
Im Internet steht nun wieder irgendein Gewusel von wegen eigentlich schon aber irgendwie auch nicht... Ich habe leider grad kein BGB hier und der Quelle Internet in solchen Sachen zu 100% zu Vertrauen halte ich für naja
Aber ich danke auf jeden Fall schon einmal allen die mir geantwortet haben!