Automatisch aus Mietvertrag gestrichen 6 Monate nach Auszug?

  • Da ich keinen vergleichbaren Eintrag gefunden habe, eröffne ich hier ein neues Thema.

    Ich habe lange auf Google nach einer Antwort gesucht, konnte aber nichts dementsprechendes finden und hoffe nun auf Hilfe im Forum.

    Ich lebe in Trennung von meinem Mann und bin aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen, mein Mann wollte weiter in der Wohnung bleiben und verweigerte eine gemeinsame Kündigung und der Vermieter eine Entlassung meinerseits aus dem Vertrag. Nun hat mein Mann die Wohnung alleine gekündigt. Meines Wissens nach kann ein von zwei Mietern abgeschlossener Vertrag auch nur von beiden Mietern gemeinsam gekündigt werden und nicht nur von einem alleine.

    Also habe ich mich mit dem Vermieter getroffen und die Kündigung ebenfalls unterschrieben um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

    Der Vermieter meinte er habe mit seinem Anwalt gesprochen und ich brauche nicht mitunterschreiben, da ich 6 Monate nach meinem Auszug automatisch aus dem Mietvertrag ausscheide.

    Ich habe nirgends Information darüber gefunden, dass diese Aussage korrekt ist.

    Meine Frage ist nun, kann man automatisch aus einem Mietvertrag ausscheiden den 2 Mieter abgeschlossen haben? Ich denke nämlich nicht, aber vielleicht irre ich mich auch.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Der Vermieter meinte er habe mit seinem Anwalt gesprochen und ich brauche nicht mitunterschreiben, da ich 6 Monate nach meinem Auszug automatisch aus dem Mietvertrag ausscheide.

    Entweder hat der Anwalt keine Ahnung oder der Vermieter oder Beide.

  • davon höre ich auch das erste Mal. Das kann nicht stimmen. Ich hab nur kurz überlegt, ob dir das Besitzrecht entzogen wurde und du deshalb irgendwie aus dem MV automatisch ausgetreten bist, aber das liegt ja auch nciht vor. Der Vertragspartner, also der VM, räumt dir ja weiterhin das Besitzrecht ein und nur dein Exmann halt nicht, was aber keine AUswirkung auf den MV hat.

    Und ansonsten bist du richtig darüber informiert, wie ein MV zu beenden ist, wenn es 2 Hauptmieter gibt.

  • Also habe ich mich mit dem Vermieter getroffen und die Kündigung ebenfalls unterschrieben um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.


    Richtig. Ob der VM wirklich einen RA befragt hat, wage (auch) ich zu bezweifeln.

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