Vergleichsmiete Gemeinde / Ortsteil / Zustand der Whg. ?????

  • Hallo ..
    uns Mietern wurde eine Mieterhöhung angekündigt.
    Meine Frage: Es gibt keinen Mietspiegel in der Gemeinde. Es gibt 7 Ortsteile.
    Mir wurde jetzt gesagt, Vergleichsmiete darf der Vermieter nur von Wohnungen im gleichen Ortsteil
    vorlegen. Aber ist das denn wirklich so??
    Wenn ja, in wie weit zählt Balkon, Zuganbindung, Dachzustand, Fensterzustand usw.? Ich lebe in einer
    Mansardenwohnung. Die Vergleichswohnung muss auch eine Mansardenwohung sein? Wie ist das mit
    Fenster im Bad. Zählt auch sowas?
    Wie weiß ich denn, wie der Zustand der Vergleichswohnung ist und ob die Kaltmiete stimmt? Wie erfahre
    ich das?
    Danke im Voraus.

    P. S. Sorry, wenn mein Beitrag noch in einem anderen Bereich auftaucht. Ich konnte vorhin kein Thema
    erstellen und habe zu spät gelesen, dass es mit F5 manchmal geht.

  • P. S. Sorry, wenn mein Beitrag noch in einem anderen Bereich auftaucht. Ich konnte vorhin kein Thema
    erstellen und habe zu spät gelesen, dass es mit F5 manchmal geht.

    OK, dort gibt es dann auch eine erste Antwort.:cool:

  • Soweit bin ich ja auch schon informiert, aber was heißt das im Detail???

    Wenn ich jetzt in einer Mansardenwohnung wohne, muss die Vergleichswohnung auch eine sein?

    Mich interessiert auch sehr ob Gemeinde oder Ortsteil ausschlaggebend ist bei den Vergleichswohnungen.

    Was heißt das "4. Die Benennung von mindestens 3 einzelnen vergleichbaren Wohnungen ( § 558 a Abs 2 Nr. 4 BGB" -> 2 Wohnungen wurden vorgschlagen in ein und demselben Wohnhaus (anderer Ortsteil eben).

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