Soweit bin ich ja auch schon informiert, aber was heißt das im Detail???
Wenn ich jetzt in einer Mansardenwohnung wohne, muss die Vergleichswohnung auch eine sein?
Mich interessiert auch sehr ob Gemeinde oder Ortsteil ausschlaggebend ist bei den Vergleichswohnungen.
Was heißt das "4. Die Benennung von mindestens 3 einzelnen vergleichbaren Wohnungen ( § 558 a Abs 2 Nr. 4 BGB" -> 2 Wohnungen wurden vorgschlagen in ein und demselben Wohnhaus (anderer Ortsteil eben).