Kündigung mit Mindestmietzeit von einem Jahr

  • Hallo,

    ich wohne seit Dezember letzten Jahres in einer Wohnung mit "Mindestmietzeit 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit". Nun habe ich Ende August zum 30.11 gekündigt, da ich dachte, dass da genau 1 Jahr um ist. Daraufhin habe ich eine Nachricht von meinem Vermieter bekommen, dass ich erst nach einem Jahr die Kündigung schreiben kann und dann 3 Monate warten muss, also bis 28.02.15.
    Ist das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    Min

  • Der genaue Wortlaut:
    "Mindestmietzeit 1 Jahr, danach 3 monatige Kündigungszeit.
    Der Vermieter und Mieter verzichten für die Dauer von 1 Jahr auf das Recht der ordentlichen Kündigung danach gilt 3monatige Kündigungszeit"

  • Zitat

    Der Vermieter und Mieter verzichten für die Dauer von 1 Jahr auf das Recht der ordentlichen Kündigung danach gilt 3monatige Kündigungszeit


    Nach der Formulierung beträgt die "Mindestmietzeit" 15 Monate.

    Die Frage ist ab wann der Kündigungsverzicht gilt/gelten soll.

    Ab Vertragsabschluß oder ab Mietbeginn.

  • Nach der Formulierung beträgt die "Mindestmietzeit" 15 Monate.

    Die Frage ist ab wann der Kündigungsverzicht gilt/gelten soll.

    Ab Vertragsabschluß oder ab Mietbeginn.

    Danke für die Antwort.
    Da Vertragsschluß und Mietbeginn ziemlich Zeitgleich waren, ist die frage ab wann der Kündigungsverzicht gilt egal :)

  • "Mindestmietzeit 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit"

    Klarer und deutlicher kann man es doch nicht formilieren.

    Naja, also ich finde die Formulierung schon sehr unglücklich. Denn wie anitari schon richtig sagt, beträgt die "Mindestmietzeit" hier 15 Monate und nicht 12.

  • Wenn ein Kündigungsauschluß für ein Jahr erfolgt, können Sie erst nach den 12 Monaten mit gesetzlicher Frist kündigen.
    Da diese mindestens 3 Monate beträgt, beträgt dann die ganze Mietzeit: na, na , wieviel wohl?


  • Da diese mindestens 3 Monate beträgt, beträgt dann die ganze Mietzeit: na, na , wieviel wohl?

    na nu hilf mir doch und stelle bitte nicht so schwierige Fragen.

    Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Begrifflichkeit "Mindestmietzeit" irreführend ist und es wie hier durch den Threadersteller ersichtlich ist, zu Irritationen führen kann, aber nicht zwingend muss. "Kündigungsausschluss von 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit" wäre sicherlich besser.


  • Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Begrifflichkeit "Mindestmietzeit" irreführend ist und es wie hier durch den Threadersteller ersichtlich ist, zu Irritationen führen kann, aber nicht zwingend muss. "Kündigungsausschluss von 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit" wäre sicherlich besser.

    Sehe ich auch so. War früher selbst mal irritiert

    .

  • na nu hilf mir doch und stelle bitte nicht so schwierige Fragen.
    Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Begrifflichkeit "Mindestmietzeit" irreführend ist und es wie hier durch den Threadersteller ersichtlich ist, zu Irritationen führen kann, aber nicht zwingend muss. "Kündigungsausschluss von 1 Jahr, danach 3 Monate Kündigungszeit" wäre sicherlich besser.


    Du sagst es...
    Abba, wenn auch die Ausdrucksweise von manchen Rechtsverdrehern versuchsweise ausgenutzt würde, so sollte es doch (noch) Richter mit klarem Menschenverstand geben...:)

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