Kosten Reparatur / Instandsetzung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage:

    In meinem Badezimmer funktioniert die Lampe an der Decke nicht mehr. Offenbar ist kein Strom mehr über das Kabel vorhanden. Ich habe schon mehrere Lampen ausprobiert. Vielleicht ein Kurzschluß, anders kann ich mir das nicht erklären.

    Nun würde ich gern der Verwaltung Bescheid geben, damit die einen Elektriker schicken.

    Frage: Wer hat die Kosten für den Elektriker zu tragen??

    In meinem Mietvertrag steht folgendes:

    "Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100,- Euro und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 200,- Euro, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen."

    Das bedeutet offenbar, dass wahrscheinlich ICH die Kosten zu tragen hätte.

    Ist das zulässig?

    Danke für konstruktive Antworten.

  • Ist zulässig!

    Kostet die Reparatur allerdings 1 Cent mehr muß sie der Vermieter zahlen, und zwar komplett.

    Wenn Dir dann die Reparatur, die zufällig nur 99 € oder 50 € kostet, laß Dir die Originalrechnung vom Vermieter vorlegen.

    Da wird gerne mal gemogelt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (14. September 2014 um 08:07)

  • Kleinreparaturklauseln dürfen sich nur auf die Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Weiter geht die o.g. Klausel auch nicht.
    Sollte es an der Verkabelung liegen, wirst du gar nichts zahlen müssen.

  • Vielleicht ein Kurzschluß, anders kann ich mir das nicht erklären.

    Nein, es ist kein Kurzschluss. Da müsste die Sicherung rausfliegen. Die Ursache kann nur vor Ort geklärt werden.

  • Kleinreparaturklauseln dürfen sich nur auf die Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Weiter geht die o.g. Klausel auch nicht.
    Sollte es an der Verkabelung liegen, wirst du gar nichts zahlen müssen.


    Auch dieses trifft zu, weshalb bei der Reparatur unbedingt Zeugen mit DigiCam anwesend sein sollten.

  • Ist zulässig!

    Tatsächlich? Die Klausel ist sicher zulässig, aber ob der Fragesteller in diesem Fall zahlen muss, bezweifle ich. Ein defektes Stromkabel, was im Zweifel sogar unter Putz liegt, kann nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Die fotografische Dokumentation der Reparatur halte ich auch nicht für notwendig. Ich würde mir von Handwerker einfach ein Protokoll der Schadenursache geben lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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