Hallo,
ich habe eine Frage:
In meinem Badezimmer funktioniert die Lampe an der Decke nicht mehr. Offenbar ist kein Strom mehr über das Kabel vorhanden. Ich habe schon mehrere Lampen ausprobiert. Vielleicht ein Kurzschluß, anders kann ich mir das nicht erklären.
Nun würde ich gern der Verwaltung Bescheid geben, damit die einen Elektriker schicken.
Frage: Wer hat die Kosten für den Elektriker zu tragen??
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Der Mieter trägt die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100,- Euro und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 200,- Euro, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen."
Das bedeutet offenbar, dass wahrscheinlich ICH die Kosten zu tragen hätte.
Ist das zulässig?
Danke für konstruktive Antworten.