Beiträge von gleichi

    Hallo,

    also mein VM war zwar gesprächsbereit, meinte auch das er das nochmals überprüft aber geworden ist bis jetzt nichts!
    Habe heute eine Email von Ihm erhalten:

    Zitat

    Hallo Tom,

    besprechen ist das Eine, ich werde Dir noch mal das besprochene erläutern und ebenfalls die Dokumente ausfertigen.
    Überprüfe bitte Deine Zahlungen!
    Zu den Dokumenten werde ich ggf eine Mahnung der Außenstände ausfertigen.

    Ich habe für Monat Oktober die Miete lt. MV überwiesen, da ich bis jetzt immer noch keine Rückmeldung meines VM habe.
    Ich habe Ihn vorab per Email darüber informiert und ihm auch gesagt, dass ich, sobald wir uns geeinigt haben, den Differenz Betrag zu den Vorauszahlungen überweise...

    Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten!

    Frage nebenbei
    Meine Mutter meinte, dass wenn die NK Vorauszahlungsforderung/mitteilung von meinem Vermieter, welche ich per email erhalten habe, nicht unterschrieben sei, hätte Sie keine rechtskräftige Wirkung, stimmt das?

    Zum eigentlichen Thema, Feedback:

    Habe gestern meinen Vermieter nochmals persönlich darauf angesprochen und habe ihm bestimmt 20-mal vorgerechnet das er eine NK VZ Erhöhung von 50% fordert und ich bei gleichen Verbrauch knapp 700€ am Jahresende wiederbekommen würde und sein VZ-Konto kein Sparkonto ist.

    Er will das nochmal durchrechnen und sich am Montag bei mir melden- ich bin gespannt!

    Hallo Mietrecht.de -Forum,

    ich wohne in meiner Mietwohnung seit 2010. Im Jahre 2010/2011 wollte unser Vermieter die Wasseruhren tauschen lassen durch eine Firma. Am angegeben Termin konnten wir allerdings nicht da sein um die Firma hinein zulassen (wegen Arbeit).
    Wochen später war die Firma nochmals da und ich habe mir extra Frei genommen für den Tag. Da stellte sich heraus, das die Firma das falsche Werkzeug mithatte und konnte so die Uhren nicht wechseln.

    Ich habe jeweils 2 Uhren in Küche und Bad, davon je 1x Warm- und 1x Kaltwasser.

    Die Warmwasseruhren sind jeweils bis 2009 und
    die Kaltwasseruhren jeweils bis 2010 geeicht.

    In der NK-Abrechnung 2012 und 2013 rechnet mir der Vermieter allerdings die Eichkosten für HKV (Heizung, weis leider nicht bis wann der geeicht ist, weil ich darauf keinen Zugriff habe) und die 4 Wasserzähler anteilig an!

    Im Jahr 2012 waren das:

    Eichgebühr Wasseruhren: 232,99 (Mein Anteil 4 von 16) = 58,25€
    Eichgebühr HKV Zähler: 323,72€ (Mein Anteil 1 von 6) = 53,95€


    Genau das selbe im Jahr 2013.

    Meine Frage

    Kann ich mir diese Kosten für 2012 und 2013 wiederholen, denn die Uhren wurden ja nicht geeicht und sind es auch nicht?!


    Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte: Er ist dran, bisher hat sich noch niemand beschwert. Hat mir wieder vorgeworfen, das ich zum 1. Termin nicht da war. Dann meinte er noch, wenn ich der Meinung bin, das ich denke das die Uhren nicht richtig zählen, schaltet er eine Firma ein die ab sofort bei mir Abliest und ich habe die Kosten zu tragen (Anteilig). Ich sagte daraufhin, das es mir nicht darum geht, sondern warum die Gebühren aufgelistet sind, ich sie bezahle aber die Uhren gar nicht geeicht sind!

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Gleichi

    Hallo liebes Mietrecht.de - Forum,

    ich benötige eure Hilfe bei folgendem Problem:

    Ich bin Mieter (offiziell seit 01.03.2014) einer 50cm2 Wohnung im EG.
    2010- März 2013 (mit Freundin zusammen gewohnt, Freundin war im MV)
    --> Hatte mit meiner Freundin einen Untermietvertrag vom 01.03.13 bis 31.07.13. Gleichzeitig ist ein Freund von mir dazugezogen und wir haben seit März 2013 in einer WG gewohnt.
    Ab 01.08.2013 habe ich und mein WG Partner dann einen neuen MV bekommen, da waren wir beide Hauptmieter (Freund ist März 2014 ausgezogen)
    Ich bin alleiniger Hauptmieter ab 01.03.2014 Mein Bruder ist zum 15.04.2014 mit eingezogen und er hat einen Untermietvertrag.

    Dies zur Vorgeschichte (ist wichtig für das kommende).

    Grunddaten zur Wohnung:
    50cm2, Erdgeschoss
    Kaltmiete: 306,01€
    bisherige Nebenkosten: 60,67€ + Heizung: 100,54€ = 161,21€
    Monatlicher Mietzins: 467,22€

    Ich habe am 12.08.2014 die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters per email erhalten.
    Kurz und Knapp: 95,29€ Nachzahlung für die Nutzungsdauer: August 2013 bis Dezember 2013 = 5 Monate

    Meine ExFreundin schickte mir daraufhin auch die NK Abrechnung, in der Sie noch der Hauptmieter war.
    Kurz und Knapp: 125,xx€ Nachzahlung für die Nutzungsdauer: Januar 2013 bis Juli 2013 = 7 Monate

    Die Nachzahlung für das Jahr 2013 beträgt also insgesamt: grob 220€

    Mein Vermieter schickte mir zusätzlich am 12.08.2014 per Mail, ohne Unterschrift folgende .docx Datei:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    auf Grundlage der Ergebnisse Betriebskostenabrechnung 2013, unter Beachtung der Besonderheiten Nutzung der Wohnung Wohngemeinschaft, habe ich eine Steigerung der Betriebskosten um 15% kalkuliert.

    Somit erhöht sich Ihr monatlicher Mietzins ab 01. September 2014 auf 543,38 €.
    Ihre monatliche Miete setzt sich wie folgt zusammen:
    MFG

    Eine Aufschlüsselung der geänderten NK (alt/neu/änderung) hat er aufgelistet (wird hier nur irgendwie nicht mit angezeigt).

    Mein Problem

    Ich bin mit dieser Erhöhung definitiv nicht einverstanden. Habe keine Rechtsschutz und bin nicht im Mieterbund.
    Ein was habe ich schon heraus gefunden: Die NK Erhöhung ist erst auf den übernächsten Monat fällig. Sprich erst ab Oktober 2014, nicht September.

    Wenn ich das mal durchkalkuliere:

    Nachzahlung: grob 220€ / 12 Monate = 18,33€
    Also wäre es plausibel, dass ich 20€ im Monat mehr zahle- damit wäre ich auch Einverstanden.
    Meine Vermieter will aber knapp 80€ mehr im MONAT! Umkehrrechnung:
    80€ x 12 Monate = 960€ | Ich habe aber keine 960€ in diesem Jahr verbraucht.

    Zusätzlich muss man dazu sagen, das mein vorheriger Mitbewohner (Zeitraum: März 13-14) 3 stunden am stück duschen war (bei laufendem Wasser), Heizung auf der 5, Fenster offen, niemand da --> Urlaub. Herd angelassen, niemand zu Hause usw. (Herd hat damit nix zu tun, aber als bsp.) Mein Vermieter ist über die Handhabungsweise meines ExMitbewohners bestens informiert da er selber gesehen hat wie lange er duschen war & Co!

    Ich habe meinem Vermieter per Mail geantwortet das ich nicht mit der Erhöhung einverstanden bin.
    Als Antwort habe ich bekommen:

    Zitat


    wenn ich als Grundlage für die Erhöhung der BK-Vorauszahlung das Ergebnis Eurer WG Zeit (Ich & ExMitbewohner) genommen hätte, wäre für mich dein Unverständnis begründet.
    Die Erhöhung der Vorauszahlungen errechnet sich nach dem Ergebnis -ExFreundin-Ich-! (Obwohl es hier kein Ergebnis gibt, da ich nicht im Haupt-MV stand. Lediglich 03-13 bis 07-13 im Unter-MV)
    Der Erhöhung der Vorauszahlung BK brauchst Du nicht zustimmen. Schau doch einfach in Deinen Mietvertrag! Kleine Hilfe § 4!
    Solltest Du noch Fragen haben, dann reden wir doch ganz einfach miteinander.

    In meinem MV § 4 steht folgendes:
    "Über die Vorauszahlungen wird der Vermieter jährlich abrechnen, und zwar
    1. über die Kosten für Warmwasser und Heizung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen (70% Verbrauch, 30% qm Wohnfläche)
    2. über die in §3 aufgeführten sonstigen Betriebskosten nach
    - qm Wohnfläche
    - Anzahl Wasserzähler
    - nach Verbrauch (70% Verbrauch, 30% qm Wohnfläche)

    Eine Überzahlung wird erstattet; eine Nachzahlung ist innerhalb der gesetzten Frist an den Vermieter zu entrichten. der Vermieter ist verpflichtet und berechtigt, die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen der jeweils letzten Abrechnung anzupassen, wobei er schon erkennbare oder voraussehbare Kostenveränderungen berücksichtigen kann."

    Im Grundsatz der Wirtschaftlichkeit habe ich gelesen, das eine NK Erhöhung um 10% eine sehr hohe Erhöhung ist.
    Rechne ich meine bisherigen NK von knapp 160€ / die Erhöhung von knapp 80€ komm ich auf = 2, also 50% MEHR!

    Meine Frage an euch, was kann ich hier machen, was steht mir zu, ohne das ich mir zwingend einen Anwalt für Mietrecht nehmen muss.

    Übrigens: eine Wohnung über uns ist frei geworden, da die Mieter einfach abgehauen sind, ich vermute der Vermieter will mit meiner Erhöhung die Kosten decken. (Nachbarin hat 700€ für 2013 wiederbekommen, und zahlt im Monat ab sofort nur knapp 20€ weniger).

    Vielen dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Gleichi!

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