Korrektur der Nachzahlung zur Nebenkostenabrechnung 2012 - muss ich zahlen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage: Unserer ehemaligen Vermieterin ist gestern bei der Berechnung der Nachzahlung für die Nebenkosten des Jahres 2013 aufgefallen, dass sie den falschen Betrag für unsere Nebenkosten angesetzt hat, nämlich 20€ mehr pro Monat. Wir haben also tatsächlich x€ pro Monat an Nebenkosten bezahlt, ausgegangen ist sie dann von (x + 20€). Sie hat sich dann auch die Nebenkostenabrechnung aus 2012 angeschaut und festgestellt, dass sie damals denselben Fehler gemacht hat. Dadurch hat sie uns weniger Geld als Nachzahlung in Rechnung gestellt, als es tatsächlich richtig gewesen wäre. Nun will sie von uns die 240€ Differenz zurück. Uns ist der falsche Betrag für die Nebenkosten nicht aufgefallen und wir finden es ziemlich unverschämt, uns diesen Betrag nun in Rechnung in stellen - zumal die Nachzahlungen ohnehin schon zwischen 200€ und 400€ betragen haben.

    Wir haben uns die Abrechnungen der vorherigen Jahre auch nochmals angeschaut und uns ist aufgefallen, dass die Vermieterin im Jahr 2011 für die Berechnung der Nachzahlung auch für die Monate Oktober, November, Dezember 20€ mehr als NK angesetzt hat, und für die restlichen Monate den richtigen Betrag. Da es zu Oktober 2011 eine Mieterhöhung um 20€ nach Vertrag gab, glauben wir, dass sie diese fälschlicherweise, aber sicher nicht aus Versehen, auf die Nebenkosten aufgerechnet hat statt auf die Kaltmiete.

    Die Frage ist nun, müssen wir den Bertrag aus 2012 zahlen?

    Viele Grüße,
    MelaS

  • Die Betriebskostenabrechnung für 2012 ist Ihnen hoffentlich bis zum 31.12.2013 zugegangen. Sie haben bis 1 Jahr nach Zugangsdatum die Möglichkeit die Rechnung zu reklamieren.
    Die früheren Jahre können Sie vergessen, da Sie es versäumt haben damals Einspruch zu erheben.

  • ich glaube, ihr habt Glück. ;)

    hier erst einmal zur Info: Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Fristenwahrung ? mietrecht.de

    Rein theoretisch ist der VM dazu berechtigt, inhaltliche Fehler in der BK-Abrechnung, wie hier die falschen VZ, auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist zu korrigieren. Jedoch: "Allerdings stellt die Rechtsprechung die nachgebesserte Nachzahlungsforderung unter eine wichtige Einschränkung. Führt die materiell unrichtige Abrechnung nach ihrer Korrektur zu einer höheren Nachforderung, als ursprünglich geltend gemacht wurde, so kann der Vermieter den Erhöhungsbetrag nicht verlangen, wenn er den Abrechnungsfehler selbst zu vertreten hat." Hier hat dein VM das Verschulden zu vertreten. Die richtigen VZ sollte man schon in Ansatz bei einer BK-Abrechnung bringen.

    Das heißt nun konkret, für das Abrechnungsjahr 2013 (01.01.bis 31.12.2013) kann er die 240€ noch fordern, da die Abrechnungsfrist erst zum 31.12.2014 abläuft und er somit die BK Abrechnung noch korrigieren kann. Für die Jahre davor, kannst du dich auf das BGH Urteil v. 17.11.2004 - VIII ZR 115/04 berufen ([url=http://lexetius.com/2004,2859]BGH, Urteil vom 17. 11. 2004 ? VIII ZR 115/04[/url]). Hier geht der VM leer aus.

  • Hallo zusammen,

    erst einmal danke für eure schnellen Antworten!

    @ Kolinum: Die Abrechnung für 2012 haben wir im September 2013 bekommen und auch bezahlt. Unserer Vermieterin ist nur eben jetzt aufgefallen, dass sie damals einen Fehler gemacht hat.

    @ toffer2105: Na klar, die Nebenkosten aus 2013 werden wir natürlich korrkt bezahlen. Es ist ja auch nicht so, dass wir uns unfair verhalten wollen. Aber jetzt eine Forderung in der Höhe für 2012 zu stellen finde ich nicht richtig, zumal sie den Fehler selbst gemacht hat. UND die Nebenkostennachzahlung für die kleine Bude sowieso immer immens war - und das, obwohl wir nicht einmal selbst geheizt haben. Da hört dann der Spaß für mich irgendwann mal auf... zumal wir seit 9 Monaten nicht mehr dort wohnen.

    Danke jedenfalls für eure Rückmeldungen!

  • Für die Abrechnung 2012, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist, ist für die Vermieterin der Zug am 31.12.2013 abgefahren.

    Die Abrechnung 2013 kann sie noch bis 31.12.2014 korrigieren.

  • Die Betriebskostenabrechnung für 2012 ist Ihnen hoffentlich bis zum 31.12.2013 zugegangen. Sie haben bis 1 Jahr nach Zugangsdatum die Möglichkeit die Rechnung zu reklamieren.
    Die früheren Jahre können Sie vergessen, da Sie es versäumt haben damals Einspruch zu erheben.

    Frage verstanden?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!