Muss Vermieter Reisekosten für Besichtigung übernehmen?

  • Ein interessierter Mieter, wohnhaft auf Ibiza, wollte ein Haus besichtigen, reiste dafür mit seiner Frau zur Besichtigung an. Nach Besichtigung stellte sich heraus, dass nicht er als Mieter sondern seine Eltern eingetragen werden sollten, was wir ablehnten.

    Wir waren davon ausgegangen, dass er selbst das Haus mieten wollte, er wollte angeblich zwar einziehen, aus steuerlichen Gründen aber seine Eltern als Mieter eingetragen haben. Das (und einiges anderes) kam uns spanisch vor, daher lehnten wir die Unterschrift unter dem Vertrag ab.
    Auch deshalb, weil er ein Gewerbe dort gründen wollte, das aber in diesem Haus nicht erlaubt ist, da reines Wohngebiet. Abgelehnt wurde der Vertrag aber wegen der Eintragung auf eine andere Person als er selbst.

    Er argumentiert jetzt, dass beim ersten Besichtigungstermin bekannt war, dass er ein Gewerbe dort aufmachen wollte, unser Makler hatte ihn offenbar nicht darauf hingewiesen, dass das nicht geht. Der Zweite Termin wäre in seinen Augen daher gleich sinnlos gewesen.

    Aufgrund der Ablehnung des Mietvertrags fordert er jetzt 1100 Euro Reisekosten von uns.
    Ist das rechtens? Kann hier jemand dazu etwas sagen, wir sind etwas geschockt.


    Dazu ist noch zu sagen, dass und neben der seltsamen Eintragung der Eltern als Mieter die ganze Geschichte sehr seltsam vorkam, Sitz im Ausland, angeblich sehr wichtiger Geschäftsmann, 200 Tage im Jahr in der Welt unterwegs möchte aber plötzlich auf dem Land wohnen (Mitten in Niedersachen, kleiner Ort, 50 km vom nächsten Flughafen weg).

    Seine Frau wollte angeblich in Ruhe Kinder bekommen, war aber schon 44!, und Jura studieren, dabei ist sie schon Anwältin. Im Nachhinein haben wir festgestellt, dass er ein Baubetrüger war der viele Menschen um ihr erspartes gebracht hat. Jahrelang ins Ausland geflohen ist, nach der Verjährung ist er wieder zurück gekehrt. Uns kommt es so vor, als wäre das hier seine neue Masche, auch da er in seinem Beruf im Internet gänzlich unbekannt ist, obwohl gerade dieser Beruf eine Präsenz bei Facebook & Co. geradezu notwendig macht. Seine angegeben Referenzen sind allesamt erfunden, das haben wir nachgeprüft. Seine angeblichen Forschungsvorhaben an Universitäten dort unbekannt. Auch sonst keine Spur von ihm zu finden. Wir erwägen daher ihn anzuzeigen, ich vermute er ist ein Betrüger.

    Johann


  • Aufgrund der Ablehnung des Mietvertrags fordert er jetzt 1100 Euro Reisekosten von uns.
    Ist das rechtens? Kann hier jemand dazu etwas sagen, wir sind etwas geschockt.

    er stützt sich hier auf culpa in contrahendo. hier zur Info: Culpa in contrahendo ? Wikipedia

    Aus dem Sachverhalt ist für mich jetzt nicht klar erkennbar, ob er schadensersatzberechtigt ist. Es kommt darauf an, wie die Verhandlungen gelaufen sind, wer was gesagt hat, ob der Vertragsschluss feststand usw.

  • Es ist mir nicht bekannt, das die Ablehnung eines Mietvertrages schadenersatzpflichtig ist.
    Denkbar wäre das nur, wenn eine sogenannter Vorvertrag bestanden hätte. Davon haben Sie aber nichts erwähnt.
    Gleichfalls für Fehler des Maklers müssen Sie auch nicht gerade stehen.

  • Danke für die Antworten!

    Der Vertragsschluss stand vor der Anreise des Interessenten nicht fest, er hatte sich das Haus unverbindlich angeschaut, fand es gut und wollte das dann mit seiner Frau noch einmal wiederholen. Dabei erwähnten sie die Absicht, dort gewerblich tätig zu werden, dass das nicht geht hat der Makler offenbar so nicht gesagt. Das kam aber erst zur Sprache als sie beim 2. Mal da waren, um diese Reisekosten geht es jetzt.
    Er erwähnte, dass sie sich in ganz Deutschland nach großen Häusern umgesehen haben. Seine Frau sollte da ja dann wohnen und Kinder großziehen (mit 44), nebenher Jura studieren in der 50 km weit entfernten Uni, per Bus :) Er wäre das ganze Jahr unterwegs, wichtige Businessdinge erledigen. Tolle Geschichte oder?

    Dabei kamen dann gleich die Schwiegereltern mit, die dann auf einmal als Mieter in den Vertrag sollten, das Ehepaar selbst wollte mit Namen nirgends eingetragen sein. Sie wollten sich nicht melden aus steuerlichen Gründen. Sieht für mich nach einer Steuerhinterziehung aus, wohnen in Deutschland, Steuern zahlen auf Ibiza, die Adresse der Firma ist eine Briefkastenfirma, da gibt es viele Firmen mit der selben Adresse.

    Dazu passt, dass sich sich jetzt noch nicht einmal mit eigenem Namen melden:
    Bei genauer Betrachtung stellten wir fest, dass die Schwiegereltern des Mannes ihren Anwalt losgeschickt haben die Kosten für ihren Schwiegersohn einzutreiben. Diese Schwiegereltern sollten in den Mietvertrag erscheinen. Dabei wird der Name des Mannes in dem Schreiben nicht einmal erwähnt, sondern nur von "Schwiegersohn" gesprochen. Damit ist das schon rechtlich IMHO nicht haltbar, es müsste schon der Anwalt des Mannes selbst und mit seiner Vollmacht, nicht die der Schwiegereltern, mit einer Forderung kommen, oder irre ich mich da?

  • Hallo,

    wenn ihr ihm vorab keine Zusage gemacht habt (schriftlich oder mündlich), dann erfolgte die Anreise auf sein eigenes Risiko.

    Ich verstehe die Situation aber nicht ganz. Er war scheinbar zweimal da. Beim ersten Mal zur Besichtigung, beim zweiten Mal zum Vertragsabschluss, den ihr dann verweigert habt.

    Sollte es wirklich so sein, dass er das mit dem Gewerbe vorher angekündigt hat und ihr (oder euer Makler) nicht erwähnt hattet, dass es grundsätzlich gar nicht zulässig ist, könnte es durchaus Probleme geben. Vor allem, wenn ihr aufgrund dieser Tatsache abgesagt habt. Zu dem Zeitpunkt habt ihr noch nicht gewußt, dass er eine zwielichtige Person ist, so dass euch durchaus zuzumuten gewesen wäre, euch etwas mehr Gedanken zu machen, bevor einer eine so lange Reise unternimmt. Eure Recherchen hättet ihr vor dem zweiten Termin durchführen sollen und nicht hinterher.

    Mich wundert allerdings, dass ein Gewerbe grundsätzlich nicht zulässig sein soll. Auch in Wohngebieten ist ein "nicht störendes Gewerbe" (z.B. ein Büro) genehmigungsfähig.

    Schon unglücklich an so jemanden zu geraten. Ich hoffe er bereitet jetzt nicht allzu viele Probleme und fährt nicht noch andere Geschütze auf.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • die Geschichte ist natürlich hammer ärgerlich für euch, aber ich kann nicht erkennen, dass ihr euch was habt zu Schulden kommen lassen. Von daher müsst ihr nun einfach abwarten was passiert. Zum Handeln seid ihr mMn nicht verpflichtet. Ich würde nicht einmal auf die Briefe es Anwaltes reagieren.

  • Selbst wenn es eine Art Vorvertrag gegeben hätte, so hätte es diesen zwischen Johann und dem Mietinteressenten gegeben, aber doch auf keinen Fall zwischen Johann und den Eltern des Mietinteressenten.

  • Beim ersten Mal war er zur Besichtigung da, der zweite Besuch war dazu da, seiner Frau das Haus zu zeigen.
    Dann ging alles schnell und sie wollten gleich den Vertrag unterschreiben. Dass der dann auf die Schwiegereltern laufen sollte, war vorher nicht bekannt. Das hätten wir auch gleich abgelehnt.

    Nun ja, wir werden das mal abwarten, nachdem ich gesehen habe, dass hier der Anwalt der Eltern geschrieben hat bin ich mir recht sicher, dass es einen Grund gibt, warum er selbst nicht in Erscheinung tritt.
    Nach allem was ich jetzt zu "Culpa in contrahendo" gelesen habe sind wir im Recht, denn da heißt es u. a. auch:
    "Das beinhaltet auch die Pflicht, die Verhandlungen den wirklichen Absichten gemäß zu führen und auch die Pflicht zur Aufklärung der Gegenpartei über Tatsachen, die deren Entscheid über Vertragsabschluß oder -bedingungen beeinflussen. "

    Das trift ganz genau darauf zu, dass sie uns zunächst verschwiegen haben, dass der Vertrag auf jemand anderen laufen soll. Ergo haben wir das Recht, den Vertrag nicht zu unterschreiben.

    Johann.

  • Hallo Johann,

    ergänzend zu den oben schon getroffenen Aussagen:

    Machen Sie doch mal einen Termin in der nächsten Dienststelle der Kriminalpolizei und schildern Sie den Vorgang.

    Ich wette, man hört Ihnen höchst interessiert zu...

    Grüße,

    Dirk

  • Ja, das wette ich auch..

    Ich habe mir nach der Aktion die gesammelten Infos in ein Dokument gepackt, irgendwann packt einen ja das Jagdfieber :)
    Da ist wirklich so einiges zusammen gekommen, Firmengeflecht, Briefkastenadressen, frühere Betrügereien usw. usw. Der Mann hat über 10 Adressen und 5 Firmenbezeichnungen ohne Firmierung oder Handelsregistereinträge, Sitz mal in Berlin, mal in Spanien, z.T. mit Mutterunternehmen in Spanien, z.T. unter Adressen die es zumindest laut Google nicht gibt. Auf der gut gemachten Firmenwebsite gibt es viele Referenzen, z.T. aber von Leuten, die in einem der Büroadressen ihre Versicherungsvertetung haben, einer ist verwandt mit der Sekretärin usw. Alles erfundene Dinge. Angelich forscht der Mann an 2 Unis in Deutschland, ich war so dreist da mal anzufragen, dort war er unbekannt. Da gibts viele Ungereimtheiten.
    Ich hatte schon einmal überlegt das den Behörden zu übergeben, evtl. mache ich das noch. Denunziere nicht gerne, aber so langsam erwärmt die Idee meine Seele :)

  • Ich würde das jetzt nicht als Denunzierung sehen.

    Schlussendlich, sollte bei dem Herrn und seinem Firmengeflecht alles in Ordnung sein, passiert ihm ja nichts.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass es da aber mit rechten Dingen zugeht, scheint mir persönlich aber als sehr gering.

    Solchen Vögeln müssen auch einmal Grenzen aufgezeigt werden...

  • Wir erwägen daher ihn anzuzeigen, ich vermute er ist ein Betrüger.


    Würde ich auch machen, aber vorher Beweise sammeln und auf die örtlichen Zuständigkeiten bei Straftaten achten.

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