Heizungskosten 4x so hoch wie bei Zwillingswohnung ?!?!

  • Hallo zusammen,

    wir sind im Juni letzten Jahres in einen Neubau gezogen (4er Mehrfamilienhaus)

    Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 06/13 - 12/13 erhalten und mussten zum erstaunen feststellen das unser Heizungsverbrauch 4x so hoch ist wie die genau gleiche Wohnung unserer Nachbarn im EG.

    Hier ist noch zu erwähnen das wir beide Berufstätig sind, bei unseren Nachbarn (3 Personen Haushalt) nur 1 Person Berufstätig ist.

    Wir mussten den letzten Winter über kein einziges mal unsere Heizung benutzen (FBH in allen Räumen) .. unsere Regler wurden nie benutzt. Unsere Nachbarn haben ständig geheizt.

    Daraufhin war ich schon gespannt auf unsere Rückzahlung :) Nun der Schock das unser Verbrauch so viel Höher sein soll und wir auch nicht einmal geheizt haben. Unser Warmwasserverbrauch ist identisch (jeweils 14m³) daran kann es also nicht liegen.

    Anscheinend ist unserer Heizung nicht richtig eingestellt usw. das diese ständig läuft?!?! Ich sehe natürlich nicht ein das ich diesen Unterschied hinnehme ? Desweiteren muessen wir nun eine minimale Nachzahlung leisten und unsere Nachbarn erhalten natürlich eine Rückzahlung.

    Wir gehe ich hierit am besten um? Habe ich hier Chancen auf eine Überprüfung und wenn hier ein Fehler vorliegt um Neuberechnung (was schwierig werden wird). Ich zahle auf keinen Fall mehr als mein Nachbar da wir definitv nicht die Schuldigen dafür sind (außerdem ist dieser Verbauch totaler Quatsch das muss ja ein jeder wohl so sehen)

    Ich wäre dankbar für ein paar Einschätzungen.

    Wir heizen mit GAS / Unser Verbrauch (digital Abgelesen) liegt bei über 5000kW .. die Nachbarn hatten 1200kW ..

    Gruß

  • Zitat

    Nun haben wir die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 06/13 - 12/13 erhalten

    Das war Euer Nutzungszeitraum nehme ich mal an und der Abrechnungszeitraum der 1.1. 31.12.2013.

    Dann betreffen Euch auch noch die hohen Heizkosten des Winters 2012/13, der ja bis weit in den April dauerte.

    Heizkosten werden ja auf Grundlage der Gesamtheizkosten des ganzen Hauses eines Jahres ermittelt und ein Teil davon, 30 oder 50 %, nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Auch wenn Ihr in dem Zeitraum Juni bis Dezember 2013 nicht geheizt habt, sind doch anteilig Heizkosten angefallen.

    Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung geht man als erstes zum Vermieter, läßt sich die Originalbelege vorlegen und die Abrechnung erklären.

    Bringt das keine Lösung läßt man die Abrechnung fachlich prüfen.

    Ach so, die Warmwasseraufbereitung. Läuft die über die zentrale Heizungsanlage, fallen ja auch dafür Kosten an. Und das auch in den heizfreien Monaten.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (8. September 2014 um 06:56)

  • Ich empfehle Ihnen ebenfalls, zuerst genau die Rechnung zu prüfen. Der Vermieter muß Ihnen das erklären, kann er das nicht, muß er sich mit der Abrechnungsfirma in Verbindung setzen; nicht Sie.
    Führt das nicht zum Ziel, bleibt Ihnen nur ein Sachverständigengutachten über eine mögliche schafhafte Verbrauchserfassung.
    Dazu müssen Sie aber in Vorleistung gehen und könnten schlimmstenfalls auf den Kosten sitzenbleiben.

    Wenn man einen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hat, sollten man diesen nachgehen; aber mit Überlegung. Manches löst sich mit einem "AHA"-Effekt ganz schnell in Luft auf.

    Das "Ich zahle auf keinen Fall mehr als mein Nachbar da wir definitv nicht die Schuldigen dafür sind (außerdem ist dieser Verbauch totaler Quatsch das muss ja ein jeder wohl so sehen)" sollten Sie aber in keinem Fall tun. Wenn dann zahlen Sie unter Vorbehalt.

  • Das war Euer Nutzungszeitraum nehme ich mal an und der Abrechnungszeitraum der 1.1. 31.12.2013.

    Dann betreffen Euch auch noch die hohen Heizkosten des Winters 2012/13, der ja bis weit in den April dauerte.

    Heizkosten werden ja auf Grundlage der Gesamtheizkosten des ganzen Hauses eines Jahres ermittelt und ein Teil davon, 30 oder 50 %, nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Auch wenn Ihr in dem Zeitraum Juni bis Dezember 2013 nicht geheizt habt, sind doch anteilig Heizkosten angefallen.

    Bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung geht man als erstes zum Vermieter, läßt sich die Originalbelege vorlegen und die Abrechnung erklären.

    Bringt das keine Lösung läßt man die Abrechnung fachlich prüfen.

    Ach so, die Warmwasseraufbereitung. Läuft die über die zentrale Heizungsanlage, fallen ja auch dafür Kosten an. Und das auch in den heizfreien Monaten.

    Es ist der gleiche Zeitraum (06/13 - 12/13) da alle in das MFH im Juni eingezogen sind. Deshalb kann dies mit dem letzten Winter nichts zu tun haben, und auch die Warwasser Geschichte ist identisch laut Warmwasserzaehler, hier muss ein Fehler an der FBH vorhanden sein, ansonsten ist doch ein Verbrauch von 4facher Höhe nicht realistisch

  • "hier muss ein Fehler an der FBH vorhanden sein, ansonsten ist doch ein Verbrauch von 4facher Höhe nicht realistisch "

    Genau deswegen sollten Sie eine eingehende Prüfung vornehmen. 4mal so hoch erfordert sicher eine penible Nachprüfung.

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