Darf der Vermieter das auf die Betriebskosten umlegen?

  • Hallo zusammen,

    zunächst mal weiß ich, dass ich für meinen Beitrag das falsche Unterforum gewählt habe, aber aus irgendeinem Grund kann ich im Betriebskosten-Unterforum kein Thema erstellen. Vielleicht könnte ein Moderator ja meinen Thread verschieben? Danke.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Fragen.

    1. Unser Vermieter fordert alle Parteien zur genauen Mülltrennung auf, stellt auch die entsprechenden Tonnen zur Verfügung. Nun scheinen es nicht alle Mieter so genau damit zu nehmen. Jedenfalls hängt nun ein Zettel im Treppenhaus, auf dem damit gedroht wird die "Mehrkosten" einer eventuellen gesonderten Abholung auf alle Mieter umzulegen. Ist das zulässig?

    2. Ich habe eher zufällig entdeckt, dass wir Nachts eine Sicherheitsfirma vor Ort haben um "aufzupassen". Jedoch ist im Mietvertrag keine Rede davon, dass eine solche Firma beauftragt werden soll. Muss ich trotzdem die - vermutlich nicht geringen - anteiligen Kosten an diesem "Service" tragen?

    Vielen Dank für die Hilfe und nochmal sorry wegen falschem Forum.

    FF

  • Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes gehört nicht zu den Betriebskosten.

    § 1 - Betriebskosten

    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

    (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),

  • zu 1.) Ja, es ist zulässig. Der Vermieter hat die entsprechenden Tonnen zur Verfügung gestellt und letztlich ist jeder Mieter verpflichtet seinen Müll zu trennen, wenn die Möglichkeiten vorhanden sind.
    Halten sich die Mieter nicht daran, muss der Vermieter trotzdem ausreichend Tonnen zur Verfügung stellen und das geht zu Lasten aller Mieter.
    zu 2.) Was steht denn zu den Betriebskosten im Mietvertrag? Eine Securityfirma könnte zu den sonstigen Betriebskosten gehören. Es käme auf die Umstände an, ob dieser Posten gerechtfertigt ist.

    und Kolinum
    Das was du da fett unterlegt hast, sind die Kosten, die im weitestgehendsten Sinne mit Verwaltung zu tun haben. Mit "Kosten der Aufsicht" sind keine Sicherheitsfirmen gemeint

  • zu 1.)
    zu 2.) Was steht denn zu den Betriebskosten im Mietvertrag? Eine Securityfirma könnte zu den sonstigen Betriebskosten gehören. Es käme auf die Umstände an, ob dieser Posten gerechtfertigt ist.

    Unter den sonstigen Betriebskosten ist im Mietvertrag nichts aufgeführt was man im Entferntesten als Sicherheitsdienst auslegen könnte. Ob es gerechtfertigt ist ist wohl Auslegungssache...

  • Zitat

    Unter den sonstigen Betriebskosten ist im Mietvertrag nichts aufgeführt was man im Entferntesten als Sicherheitsdienst auslegen könnte.


    Deshalb die Frage was dazu im Mietvertrag steht. Betriebskosten müssen nicht einzeln aufgeführt werden. Es würde ausreichen auf die Betriebskostenverordnung zu verweisen.

    Zitat

    Ob es gerechtfertigt ist ist wohl Auslegungssache...


    Hier im Forum wird niemand beurteilen können, ob ein Sicherheitsdienst erforderlich ist. Sollte es vor Beauftragung eines Sicherheitsdienstes häufig zu Einbrüchen, Überfällen, Vandalismus, Brandstiftung, etc. gekommen sein, macht der SD Sinn.

  • und Kolinum
    Das was du da fett unterlegt hast, sind die Kosten, die im weitestgehendsten Sinne mit Verwaltung zu tun haben. Mit "Kosten der Aufsicht" sind keine Sicherheitsfirmen gemeint

    Dann fällt das unter Verwaltungskosten und eine Umlage ist trotzdem nicht zulässig; auch nicht in der Rubrik "Sonstiges".

  • Hallo,

    ein Wachdienst hat doch nichts mit Verwaltungskosten zu tun. Es gibt zu diesem Thema einige Urteile, aus denen sich allerdings keine Grundsätzlichkeit ableiten läßt. Es sind scheinbar immer einzelfallabhängige Entscheidungen.

    Inbesondere kommt es daruaf an, ob der Wachdienst objektiv erforderlich ist. Wenn ja, dann könnte es unter "sonstige Betriebskosten" laufen.

    Bei den Mehrkosten für den Müll ist die Antwort einfacher. Die Müllkosten sind Betriebskosten und damit auch umlegbar.

    Gruss
    H H

  • Unter "Sonstige BK" kann m.E. nicht so einfach ein Sicherheitsdienst untergebracht werden. Sollte dann aber zumindest namentlich benannt werden.
    Ob alle Mieter in Anspruch genommen werden können, wenn es nur wenige Vollpfosten gibt, weiss ich nicht so recht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!