Hallo!
Mein Name ist Maria. Ich wohne mit meinem Lebensgefährten und unserem 15 Monate alten Sohn in einer Mietwohnung der Gemeinde. In unserer "Badewannen-Dusche" hat sich wenige Monate nach unserem Einzug schwarzer Schimmel gebildet. (Badewanne ist auch als Dusche gedacht. Vom Vermieter wurde eine Duschmirstange (neben der Strombox des Beulers angebracht. Ein Elektriker, im Auftrag der Gemeinde hat sich das angesehen und sagte, dass das nicht zulässig ist!) Desweiteren hat der Vermieter eine Duschwand zum schieben an die wand angebracht. Die Wand ist halbhoch gefliest, die Wand über den Fliesen Schimmelt schwarz. Länge ca. 100cm; Höhe ca. 25 cm.
Das Bad hat weder ein Fenster noch ein Abluftsystem. Die Tür hat auch keine "Abluft- Schlitze".
Im April diesen Jahres haben wir unserem Vermieter Bescheid gegeben. Der kam sehr zeitnah mit einem Elektriker (haben noch mehrere Baustellen in der Wohnung....) Der Mitarbeiter der Gemeinde wollte das Schimmelproblem umgehend professionell beseitigen zu lassen. Seitdem ist nichts mehr passiert. Wenn ich bei meinem Sachbearbeiter anrufe, werde ich an die Sanitärfirma verwiesen (weil die einen neuen Beuler an einer anderen Wand im Bad anbringen sollen) - dort hat die Sachbearbeiterin Urlaub oder nicht zuständig....
nun möchte ich die miete mindern. Da die Nutzung des Bades, gerade für meinen Sohn, gesundheitsschädigen ist. Weiter ist auch die ecke der rundum gefliesten Badewanne kaputt, sodass er sich beim "laufen"/ hochziehen verletzen könnte. (Schaden ist nicht durch uns versacht worden!l
Welche frist muss ich für die Beseitigung der Schäden setzen?
In welcher Höhe kann ich die Miete mindern?
Kann ich die Miete rückwirkend mindern?