Höhe/ Art und Umfang Hausmeisterkosten

  • Hallo liebe Forum Nutzer,
    Leider komme ich bei diesem Thema an meine Grenzen, weil ich kaum Infos finde.

    Es gibt wieder einmal Streitigkeiten mit dem Vermieter. in Stichpunkten zähle ich einmal auf
    Vermieter weist uns als einzige Mietpartei - im Haus befinden sich Mieteinheiten-für die Feuchtigkeit und Nässe in den Kelleräumen zu, welche jedoch Bauwerks - und Klima bedingt auftritt. Wir sind natürlich nicht in der Lage sorgsam mit diesen Räumen umzugehen und lüften nicht richtig. Neben erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen und Montagearbeit meines Mannes haben wir dem Vermieter mitgeteilt, keine allgemeine Reinigungsarbeiten im und ums Haus ausführen werden und erklärt prinzipiell unser Einverständnis zur Beauftragung eines Hausmeisterdienstes gegeben. Wir erhielten gestern ein Schreiben , darin steht aus rechtsungültigem Kündigungsgrund und zur Abwendung weiterer Schäden haben wir einen Hausmeister beauftragt. Die Kosten in Höhe von 36.6€ ( sicherlich pauschal berechnet 0,50€ X qm) sind ab Okt. zu den laufenden ergänzend zu zahlen. Eine Leistungsbeschreibung über Art, Umfang; Rhythmus der durchzuführenden Arbeiten wurde nicht beigefügt. Als Zusatz wurde vermerkt sollten sich die anderen Mieter dafür entscheiden auch diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, können sich die Kosten noch verändern.
    Seit mehreren Jahren gibt es nämlich keine klaren Regeln welcher Mieter was, wann und wie zu reinigen hat. Das hat der Vermieter immer vernachlässigt und hingenommen.
    Ich habe die Befürchtung, dass die anderen Mieter Garnichts machen werden, weil gibt ja in regelmäßigen Abständen den Hausmeister, den ich dann bezahle. Egal ob davor geputzt und gereinigt wurde.

    Fragen:
    Muss Vermieter Leistungsbeschreibung vorlegen, ich will schon wissen welche Dienstleistung ich bezahlen soll
    Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zweifle ich an, wie kann ich das am schnellsten beweisen?
    Betriebskostenspiegel gibt es nicht
    Habe ich das Recht mir selbst einen Dienstleister zu suchen?
    Was kann ich sonst noch tun?


    Vielen Dank für eure Beiträge und Antworten

  • Fragen:
    Muss Vermieter Leistungsbeschreibung vorlegen, ich will schon wissen welche Dienstleistung ich bezahlen soll

    Sollte so sein, wenn Du den Hausmeister bezahlst. Ansonsten dürften die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgeblich sein. Hieran dürfte sich der Vermieter orientiert haben.

    Zitat

    Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zweifle ich an, wie kann ich das am schnellsten beweisen?

    Angebote anderer Firmen der Umgebung einholen und vergleichen. Hier kannst Du den Leistungsumfang aus dem Mietvertrag als Grundlage nehmen. Im Übrigen bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, dass der Vermieter die billigste Firma nehmen muss.

    Zitat

    Habe ich das Recht mir selbst einen Dienstleister zu suchen?


    Die Idee hätte Dir als erstes kommen sollen. Nur weil im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich ist, heißt das längst nicht, dass er nicht selbst einen Dritten damit beauftragen kann.
    Ich mache das selbst seit Jahren so. Zum einen aus Zeitgründen, zum anderen aus Faulheit. Ich zahlen im Übrigen etwas mehr als 10 € monatlich.

    Zitat

    Was kann ich sonst noch tun?


    Außer selbst putzen vermutlich nichts.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo und Dank für die Antwort.

    habe kein Problem mit dem Putzen, die Treppenreinigung erledige ich nach wie vor selbst, für alles andere müssten einfach klare Regeln mit den anderen Mietparteien her... und ich hätte gerne selbst einen Hausmeister beauftragt, der muss trotzdem vorab wissen was er zu erledigen hat. Und bis zu heutigem Zeitpunkt weiß ich das nicht.
    Eine Leistungsbeschreibung habe ich schon mal angefordert, bis dahin bezahle ich auch keine Leistungen.
    Mal schauen wie der reagiert.

    Weiß das Vermieter nicht den billigsten Anbieter nehmen muss, aber eben auch nicht den teuersten.
    MFG Pummel

  • Hallo und Dank für die Antwort.

    habe kein Problem mit dem Putzen, die Treppenreinigung erledige ich nach wie vor selbst, für alles andere müssten einfach klare Regeln mit den anderen Mietparteien her.

    Was sind denn die anderen Arbeiten neben der Treppenreinigung?

    Zitat

    und ich hätte gerne selbst einen Hausmeister beauftragt, der muss trotzdem vorab wissen was er zu erledigen hat. Und bis zu heutigem Zeitpunkt weiß ich das nicht.

    Das habe ich doch schon in meinem letzten Beitrag geschrieben: Alles das, was vertraglich von Dir gefordert ist! Eine Antwort gibt der Mietvertrag oder die Hausordnung.
    Steht dort nichts von anderen Arbeiten im und um dem Haus, musst Du gar nichts machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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