Beiträge von Ju Ko

    Na gut, das Sonderkündigungsrecht ist ne miese Sache...Da kann man ja nichts anfechten von dem, was der VM getan hat.
    Als einzige Optionen bleiben eben
    1. das Versprechen als eine mündliche Abmachung zu werten und
    2. die Sozialklausel.
    Dass Arbeitslosigkeit kein Härtegrund ist, ist mir klar. Aber es schließt nicht automatisch aus, dass man davon Gebrauch machen kann. So hat sich das nämlich angehört.

    Danke schon mal für die Antwort!

    Nun zu den Fragen:

    1. Ob der Garten Teil der Mietsache ist oder nicht, weiß ich nicht ist aber auch irrelevant in dem Fall, da er sie so oder so nicht haben wollte. Es ging ihm in dem Fall lediglich darum, seinen Willen durchzusetzen. Er hat nicht eine Begründung gebracht die dagegen sprechen würde.

    2. Das Versprechen hab ich nicht schriftlich, aber ich hab mehrfach gelesen, dass auch mündliche Absprachen einzuhalten sind. Nun ist die Frage, wem der Richter eher glaubt, falls der VM das Versprechen bestreitet. Die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen zu bringen finde ich aber wichtig, da sie der eigentliche Grund dafür sind. Sprich: Ohne Kaninchen hätte es keine Kündigung gegeben.

    3. Dass die Sozialklausel bei Hartz 4 Empfängern nicht greift, ist mir neu. Hab versucht das zu recherchieren, allerdings nichts gefunden. Kannst du mir dazu eine Quelle geben? Das wäre interessant zu wissen.

    4. Meine Oma ist nicht im Mietvertrag. Aber es gibt ja auch mündliche Mietverträge. Zudem heißt es ja bei der Sozialklausel, dass der Umzug eine Härte für "den Mieter, seine Familienangehörigen oder andere Angehörige seines Haushalts" sein muss. Dass meine Oma Teil des Haushalts ist, ist ja schwer zu bestreiten.

    Dass das ganze über kurz oder lang mit einem Anwalt geklärt werden muss, ist klar. Ich suche hier nur nach ein paar Einschätzungen und Anregungen. Vielleicht hat ja jemand noch einen Tipp?

    Hallo,
    das wird jetzt etwas länger....
    Meine Mutter lebt seit 17 Jahren in einem Haus mit 2 Wohnungen, wovon eine der Vermieter bewohnt. Seit einger Zeit ist sein Neffe Eigentümer. Vor 2 Jahren erhielt sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, da der Neffe mit seiner Freundin einziehen wollte. Allerding legten wir Widerspruch ein, da die Kündigung nicht wirksam war. Danach erzählte der Vermieter, er sei froh, dass wir einen Widerspruch eingelegt hätten, da sein Neffe noch nicht einziehen soll bzw. in ein anderes Haus, das im Familienbesitz ist. Außerdem könnte meine Mutter so lange dort wohnen bleiben, bis sie etwas geeignetes finden würde. Nun kam es aber so, dass meine 91-jährige Oma zu ihr gezogen ist und meine Mutter sie nun pflegen muss. Darauf sagte der Vermieter uns mündlich zu, dass sie auf jeden Fall dort wohnen bleiben dürfen, da er es ihnen nicht zumuten möchte, in ihrem gebrechlichen Zustand und dem hohen Alter umzuziehen. Der Neffe würde schon was anderes finden bzw. könnte in seiner jetzigen Wohnung bleiben.
    Soweit so gut.

    Vor ein paar Wochen hat meine Mutter Kaninchen aufgenommen, die aus schlechter Haltung kamen, die nun eingezäunt tagsüber im Garten rumlaufen. Als wir den Vermieter darüber informierten, drohte er sofort mit einer Kündigung, weil er die Kaninchen nicht haben wollte. Da Kaninchen unter Kleintiere fallen, haben wir seine Drohung nicht ernst genommen und die Kaninchen dennoch aufgenommen. Danach redete er mit meiner Mutter kein Wort mehr, höchstens um ihr mit der Kündigung und einem Anwalt zu drohen.

    Jetzt kam tatsächlich eine Kündigung, allerdings wieder wegen Eigenbedarfs. Ich und meine gesamte Familie sind uns jedoch sicher, dass die Kündigung nicht gekommen wäre, hätten wir die Kaninchen nicht aufgenommen.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    1. Kann man sich bei einem eventuellen Räumungsprozess auf sein Versprechen, meine Mutter könnte dort mit meiner Oma wohnen bleiben, berufen und die Kündigung in Zusammenhang mit den Kaninchen bringen? Handelt es sich hierbei wohl um einen vorgeschobenen Eigenbedarf?

    2. Zudem würden wir uns auf die Sozialklausel beziehen wollen, da meine Mutter Hartz 4 bezieht und sie bei einem Umzug einen erheblichen Verlust der Lebensqualität erwarten würde, da sie keine auch nur ansatzweise vergleichbare Wohnung finden würde. Dass vergleichbar nicht angemessen heißt, ist mir klar. Aber es wird dennoch schwierig sie überhaupt unterzubringen, da viele Vermieter Hartz4-Empfänger kategorisch ausschließen. Zudem hat sie Schwierigkeiten damit, neue soziale Kontakte zu knüpfen.
    Außerdem ist meine Oma sehr alt und gebrechlich und könnte nur in einer Erdgeschosswohnung leben, am besten mit Zugang zum Garten, da der Garten der einzige Grund für sie ist, überhaupt vor die Tür zu gehen.

    Wie hoch schätzt ihr die Chancen für meine Mutter ein?

    Danke und liebe Grüße,
    JuKo

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