Angebliche Mängel nach meinem Auszug

  • Hallo, ich habe folgendes Problem.

    Bin vor kurzem aus meiner Wohnung aufgrund der Kündigung des Vermieters (Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus) fristgerecht ausgezogen.

    Habe den Vermieter eine Woche vor meinem Auszug ein Schreiben in seinen Briefkasten eingeworfen um ihm mitzuteilen wann genau die Wohnungs- und Schlüsselübergabe stattfindet.
    Hierzu ist der Vermieter aber einfach nicht erschienen, habe eine Stunde gewartet.
    Daraufhin habe ich sämtliche Schlüssel in seinen Briefkasten eingeworfen.

    Jetzt habe ich vom Anwalt des Vermieter einen Brief bekommen in dem er behauptet die Wohnung habe folgende Mängel:

    - "In sämtlichen Fensterlaibungen befinden sich Stockflecken sowie Dreck und Schimmel"

    - "Im vormaligen Kinderzimmer wurde an der Innenwand hinter dem Wohnzimmer offensichtlich eine vormalige Schimmelstelle lediglich mit Tapete überklebt. Teilweise wurden Schimmelstellen lediglich mit Farbe übermalt."

    - "Im Schlafzimmer fand sich das gleiche Schadensbild; dort sind in den Ecken Schimmelrückstände zu sehen, welche Ihrerseits lediglich übermalt worden sind."

    - "Beide Waschbecken, die Badewanne, die Dusche und sämtliche Armaturen im Bad sind völlig verkalkt."

    - "Die Toilette wurde verschmutzt hinterlassen."

    Ich habe nie irgendwo Schimmel einfach mit Tapete überklebt oder übermalt. Das Badezimmer ist Jahrzehnte alt und wurde noch nie renoviert. Kalkablagerungen waren bereits bei meinem Einzug vorhanden. Und weder die Fenster noch die Toilette waren bei meinem Auszug verschmutzt.
    Hierfür habe ich auch mehrer Zeugen die mir beim Umzug geholfen haben. Außerdem habe ich Fotos von der gesamten Wohnung gemacht.

    Schon mal Danke für eure Einschätzung.

  • Eine Einschätzung kann ich nicht geben, da mir weder der Mietvertrag noch die tatsächliche Gegebenheiten vor Ort bekakannt sind.
    Daher kann ich Ihnen auch keinen "Persilschein" ausstellen.

  • Schon mal Danke für eure Einschätzung.


    Fällt mir schwer. Der Vermieter behauptet schriftlich Dinge, die möglicherweise so auch vorhanden sind. Du könntest schriftlich das Gegenteil behaupten und womöglich mit Fotos belegen. Was möchtest Du hören? Was genau ist Deine Frage?

  • Ist dieses Schreiben überhalt wirksam?
    Der Vermieter sagt schließlich nicht genau was er von mir für Nachbesserungen verlangt.


    Wenn er gar keine Forderungen an Dich stellt - umso besser. Was sollte dann an dem Schreiben wirksam oder (andernfalls) unwirksam sein?

    Oder was bedeutet in diesem Fall "sagt schließlich nicht genau"?

  • Das Einwerfen von Schlüsseln in den Briefkasten halte ich nie für sonderlich clever. Hier macht sich eine Wohnungsabnahme mit Vermieter notwendig.

    Zitat

    Hierfür habe ich auch mehrer Zeugen die mir beim Umzug geholfen haben. Außerdem habe ich Fotos von der gesamten Wohnung gemacht.

    Immerhin! Damit kannst Du den Vermieter ja mal konfrontieren.

    Über eine mögliche Schuldfrage oder ähnliches äußere ich mich ebenso nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kalkablagerungen im Bad waren schon beim Einzug vorhanden.- und so hast Du das auch belassen. Ich würde mir die Wohnung
    gründlich putzen bevor ich einziehe. Es ist eben einfacher nur zu sagen; des war ja scho so", traurig.

  • Erscheint der Vermieter zur Übergabe nicht, ist er in Verzug geraten und kann im Nachhinein keine Forderungen mehr geltend machen.

    es kommt darauf an. Eine Nutzungsentschädigung kann der VM nun nicht mehr fordern, das ist richtig.

    Der Mieter ist aber weiterhin zur Vertragserfüllung aus seinem Mietvertrag verpflichtet, sprich schuldet er die Schönheitsreparatur, dann ist sie mit dem Annahmeverzug nicht verwirkt.

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