Untervermieter meint das ich für sein Zimmer Nachmieter suchen muss

  • Hallo,

    folgendes Problem hat sich bei mir aufgetan:
    Ich wohne zur Untermiete in einer WG.
    Jetzt will ich ausziehen und würde für mein Zimmer zum 15. einen Nachmieter suchen um schneller aus dem Vertrag aus zutreten.
    Ich selbst habe das größte Zimmer mit Zugang zum Balkon.
    Jetzt meint mein Vermieter das er das Zimmer beziehen will und ich warten muss bis er einen Nachmieter für sein Zimmer gefunden hat. (Raucherzimmer und defekter Rollo.)
    Allerdings bin ich der Meinung das ich ja nur für mein Zimmer einen Vertrag mit ihm habe und das wenn er dieses Zimmer beziehen will ich dann auch aus dem Mietvertrag raus bin.
    Schließlich bin ich nicht für sein Zimmer verantwortlich.

    Wie sieht denn die rechtliche Lage in diesem Fall aus?
    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Habe echt keine Lust noch 3 Monate miete für ein Zimmer zu zahlen für das ich bereits potenzielle Nachmieter hätte.

    Mfg
    Sandra

  • Hallo SandraD,

    ich nehme an, dass Du ein möbliertes Zimmer (unter-)gemietet hast.
    Dann könntest Du den MV "zum nächstmöglichen Termin" (diese Floskel genügt) kündigen. Das wäre dann zum 30.09.2014.

  • leider habe ich mein Zimmer unmöbliert angemietet.


    Dann wäre es ein "normales" unbefristetes Mietverhältnis, welches Du JETZT schriftlich zum 30.11.2014 kündigen könntest - es sei denn, Ihr schliesst einen (schriftlichen) Mietaufhebungsvertrag zum *Datum* ab.

  • Jetzt will ich ausziehen und würde für mein Zimmer zum 15. einen Nachmieter suchen um schneller aus dem Vertrag aus zutreten.


    Den muss der Vermieter ja nicht akzeptieren (vorausgesetzt, dass da keine irgendwie verquere, aber gültige Regelung im Mietvertrag steht, nach der der Vermieter das doch muss).

  • Grundsätzlich hast du die vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, in aller Regel 3 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren oder du stellst einen Nachmieter, den dein "Vermieter" (=Mitbewohner) akzeptiert. Und hier ist der Knackpunkt. Dein "Vermieter" muss deinen Nachmieter nicht akzeptieren, demnach kann er es schon machen, wie er es hier handhabt.

    Also entweder du hältst deine Kündigungsfrist ein oder du hilfst ihm dabei einen Nachmieter für sein Zimmer zu finden, so dass du früher aus dem Mietverhältnis kommst.

  • Zitat

    Habe echt keine Lust noch 3 Monate miete für ein Zimmer zu zahlen ...

    Wirst Du aber müssen wenn der Vermieter keinen deiner vorgeschlagenen Kandidaten akzeptiert oder dieses Zimmer nicht mehr vermieten will.

    In letzterem Fall müßte er es dann aber bis zum Ende deiner Kündigungsfrist leer stehen lassen und dürfte erst dann selbst einziehen.

  • In letzterem Fall müßte er es dann aber bis zum Ende deiner Kündigungsfrist leer stehen lassen und dürfte erst dann selbst einziehen.

    absolut richtig. Das könnte man wiederrum auch für sich ausnutzen. Sprich man kündigt ordentlich, man räumt das Zimmer leer, man behält zwangsläufig den Wohnungsschlüssel und falls dein "Vermieter" dein Zimmer voreilig bezieht (man muss ihn ja nicht darauf hinweisen, dass er das Zimmer noch nicht beziehen darf solange das Mietverhältnis besteht), stellst du die Zahlung der Miete ein, da du dein Besitzrecht am Zimmer nicht mehr ausüben kannst, was jedoch zwingend für die Mietzahlung ist.

    der Vorschlag ist aber sehr hypothetisch ;)

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