keine Erfassungsgeräte eingebaut: Geld zurückverlangen?

  • Mit der langen Erklärung zeigt Lina genau auf, wovon ich rede.

    15 Jahre hat Oma dort gewohnt und eine Nebenkostenpauschale gezahlt, mit der sie garantiert sehr gut bedient war, wenn ich bedenke, wie die Kosten gestiegen sind. Das alles, weil der Vermieter es unkompliziert haben wollte. Da hat sich niemand beschwert (warum auch).

    Als dann ein Mietvertrag unterschrieben wird, der wie es heute üblich ist, Abschläge enthält und nach 3 Jahren die Abrechnung erstellt wird, ergibt sich dann eine Nachzahlung. Auch wenn die Abrechnung nicht ganz korrekt ist, kann die Nachzahlung doch keine Überraschung sein. Die Abschläge für die Nebenkosten waren scheinbar die alten Pauschalen und die Nebenkosten sind halt so angestiegen.

    Statt froh zu sein, dass Oma so lange von steigenden Nebenkosten verschont wurde und die Jahre 2011 und 2012 nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden (da hätte es auch eine Nachzahlung gegeben), wird jetzt Zeter und Mordio geschrien.

    Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist wahrscheinlich wirklich so, dass die Nebenkostenabrechnung anfechtbar ist und möglicherweise korrigiert werden müßte. Die Jahre 2011 und 2012 bist du vor einer Nachzahlung geschützt, da die Frist abgelaufen ist. 2013 kannst du die Heizkosten wahrscheinlich um die 15% (wegen fehlender Verbrauchsmessung) kürzen. Tu dir das alles ruhig an und am Ende 100 Euro herauszukriegen.

    Zum Forum:
    Ich finde es äußerst amüsant, wie mein Beitrag hier zerrissen wird, dabei ist es nur eine Meinungsäußerung gewesen. Statt dessen wird sie in rechtlicher und in moralischer Hinsicht bewertet und zerlegt. Ich lese das Forum seit längerem und habe gestern meine ersten Beiträge geschrieben. Ich denke einige der erfahrenen Benutzer werden zukünftig noch einige Freude an mir haben.

    Auch diese war nur eine Meinungsäußerung und keine rechtliche Beratung oder Aufforderung etwas zu tun oder zu unterlassen.

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben....

  • Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist wahrscheinlich wirklich so, dass die Nebenkostenabrechnung anfechtbar ist und möglicherweise korrigiert werden müßte. Die Jahre 2011 und 2012 bist du vor einer Nachzahlung geschützt, da die Frist abgelaufen ist.


    Dann sind wir uns da ja einig. So hattest Du zuvor nicht geklungen.

    Dass Du das alles nicht tun würdest und die Sache auf sich beruhen lassen würdest, hat ja jeder verstanden. Es hat auch niemand versucht, Dich dahingehend von einer anderen Ansicht zu überzeugen. In meinen Augen also kein Grund, sie so "hart" zu verteidigen.

    Ich finde es äußerst amüsant, wie mein Beitrag hier zerrissen wird, dabei ist es nur eine Meinungsäußerung gewesen. Statt dessen wird sie in rechtlicher und in moralischer Hinsicht bewertet und zerlegt.

    Sorry, aber das hast Du Dir selbst zuzuschreiben. Wenn in einer Diskussion eine anscheinend rechtlich "unstimmige" Auffassung oder Meinung auftaucht, dann kann und sollte die diskutiert werden. Außerdem wird so ein Angriff, wie der Deine gegen mich in #14, immer Antworten provozieren. Und zuletzt: Die Moral hattest Du als erstes erwähnt, als Du Lina (mehr oder minder direkt) vorgeworfen hattest, sie würde "sich mehr Geld zurückholen wollen als ihr (moralisch) zustünde". Ist doch verständlich, dass sie drauf antwortet.

    Ich denke einige der erfahrenen Benutzer werden zukünftig noch einige Freude an mir haben.


    Davon bin ich überzeugt. Aber nicht etwa, weil ich das als eine Art "Drohung" sehe (und überhaupt nicht weiß, warum Du Dich veranlasst siehst, eine solche hier auszustoßen), sondern weil Du Ahnung von der Materie zu haben scheinst. Und davon kann es hier nie genug geben. :)

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