Darf Markle rCourtage von Mieter und Vermieter verlangen

  • Hallo!
    Ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben eine DHH zu vermieten und dieses an eine seriöse Immobilienvermittlung übergeben. In unserem Vertrag steht "Nur wenn infolge der Tätigkeit der ... die Immobilie vermietet worden ist, bezahlt der Augtraggeber ein Erfolgshonorar von 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. ges. MwSt."
    In einem weiteren Abs. steht "Die ... ist berechtigt, auch für den Mietinteressenten entgeltlich tätig zu sein und an diese die Daten weiterzugeben."
    Somit dachten wir eigentlich dass wir als Vermieter die Kosten übernehmen. Allerdings steht jetzt in der Internetanzeigen, dass der Mieter ebenfalls 2.38 KM bezahlen muss.

    Darf das sein???

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • In einem weiteren Abs. steht "Die ... ist berechtigt, auch für den Mietinteressenten entgeltlich tätig zu sein und an diese die Daten weiterzugeben."


    Ob das am Ende gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt, weiß ich nicht. Aber mit dem Satz habt Ihr es ihm ja zumindest erlaubt. Ihr habt also rein theoretisch gewusst und zugestimmt, dass der Makler wegen der Vermietung Eurer DHH auch Geld vom Mietinteressenten verlangen kann. (Wegen welcher Leistungen auch immer das dann sein mag ...)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!