Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben eine DHH zu vermieten und dieses an eine seriöse Immobilienvermittlung übergeben. In unserem Vertrag steht "Nur wenn infolge der Tätigkeit der ... die Immobilie vermietet worden ist, bezahlt der Augtraggeber ein Erfolgshonorar von 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. ges. MwSt."
In einem weiteren Abs. steht "Die ... ist berechtigt, auch für den Mietinteressenten entgeltlich tätig zu sein und an diese die Daten weiterzugeben."
Somit dachten wir eigentlich dass wir als Vermieter die Kosten übernehmen. Allerdings steht jetzt in der Internetanzeigen, dass der Mieter ebenfalls 2.38 KM bezahlen muss.
Darf das sein???
Vielen Dank für Eure Hilfe!